Widerspruchsrecht gegenüber Google Street View
4. März 2010 | Themenbereich: Justiz, Nordrhein Westfalen | DruckenJustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen, dass sie ein Widerspruchsrecht gegenüber dem Internet-Dienst Google Street View besitzen, sofern sie sich durch die Aufnahmen von Gebäuden, Straßen und Plätzen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sehen.
“Mir wäre es lieber gewesen, wenn es ein generelles vorheriges Zustimmungserfordernis der Berechtigten für alle Aufnahmen durch Google Street View gegeben hätte”, erklärte die Ministerin aus Anlass ihres Besuchs bei der CeBIT 2010 in Hannover. “Da aber nun die Aufnahmen existieren und Google Street View sein Angebot in diesem Jahr auch in Deutschland starten will, rate ich allen Betroffenen, die Bilder sorgfältig zu prüfen und gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, sofern sie sich hierdurch beeinträchtigt sehen.”
Die Ministerin verwies auf die Google-Website http://maps.google.de/help/maps/streetview/privacy.html, wo die Möglichkeit eines auch vorbeugenden Widerspruchs gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen von Gebäuden eröffnet wird.
Die Ministerin informierte sich auf der CeBIT unter anderem über die Fortschritte beim Ausbau von www.justiz.de, dem Justizportal des Bundes und der Länder, das von Nordrhein-Westfalen verantwortet wird. In nahezu allen Bundesländern würden inzwischen die Insolvenzregister, die Handelsregister oder die Grundbücher elektronisch geführt. Für den Zugang zu diesen Daten seien in der Regel jedoch immer unterschiedliche Kennungen erforderlich. Dies beeinträchtige die Nutzbarkeit und gefährde den Datenschutz. Ziel müsse nach den Worten der Ministerin ein einheitliches Identity-Management sein, das bei einmaliger Registrierung den berechtigten Nutzern rechtsverbindlich Daten einfach und sicher zur Verfügung stellt.


