Schwarzer Tag für die Kriminalitätsbekämpfung
4. März 2010 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Interessenvertretungen, Sachsen-Anhalt | DruckenDas Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Unzulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung ist ganz klar ein Schlag gegen eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung. Insofern ist der Tag der Verkündung dieses Urteils ein guter Tag für die Kriminellen. Es wird verkannt, dass es sich bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung lediglich um eine Möglichkeit handelt, unter engen, gesetzlich klar geregelten Voraussetzungen im Einzelfall (Gerichtsbeschluss!) die Daten für Ermittlungen nutzen zu können.
Die Auswertung von IP-Verbindungs- und Funkzellendaten ist für die Bekämpfung der verschiedensten Deliktsbereiche von elementarer Bedeutung und in aller Regel nicht durch andere Ermittlungsmethoden zu ersetzen.
Das bedeutet ganz konkret, dass Täter schwerer Straftaten nicht mehr ermittelt und bestraft werden können, etwa in den Bereichen Internetkriminalität, Kinderpornografie, aber auch Gewaltstraftaten bis hin zu Kapitalverbrechen. Schließlich spielen Kommunikationsdaten in der stark technisierten Gesellschaft eine zunehmend bedeutsame Rolle.
In Sachsen-Anhalt werden – wie in anderen Ländern auch – gegenwärtig Ermittlungsverfahren betrieben, die durch das Urteil ihrer Erfolgsaussicht beraubt werden, da die Verfassungsrichter (bezeichnenderweise mit 4:4 Stimmen) eine übergangsweise Weiteranwendung der Vorschriften abgelehnt haben.
Das bedeutet in der Konsequenz die Löschung aller derzeit vorhandenen Verbindungsdaten, womit eine Nutzung für Ermittlungen ausgeschlossen ist.
Um es noch einmal klarzustellen: Es handelt sich lediglich um Verbindungsdaten, nicht um Inhalte wie etwa aufgezeichnete Telefongespräche oder ähnliches. Es ist fragwürdig, dass vor allem Datenschützer das Urteil begrüßen.
Der Datenschutz wird wieder für verirrte Argumentationen missbraucht, an dieser Stelle wird Datenschutz letztendlich zum Täterschutz.
Dass die juristische Beurteilung auch anders aussehen kann, zeigen die Stimmenverhältnisse und abweichenden Auffassungen innerhalb des Ersten Senats. Zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit muss die Politik nunmehr schnellstmöglich verfassungskonforme gesetzliche Regelungen schaffen, die eine Vorratsdatenspeicherung entsprechend legitimiert.


