Entgelttarifvertrag für Sicherheitsmitarbeiter

4. März 2010 | Themenbereich: Security | Drucken

Am 1. April 2010 beginnt die einjährige Laufzeit des neuen Entgelttarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen. Hierauf einigten sich am 22. Januar 2010 anlässlich ihrer Tarifvertragsverhandlungen die Tarifkommission der Landesgruppe Sachsen im Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen GÖD.
Die Lohnerhöhungen erfolgen differenziert nach einzelnen Tätigkeitsgruppen und betragen im Allgemeinen zwischen 3 % und 7 %. Die Lohngruppen des § 2 V. Ziffer 2. und des § 2 VI. für den Bereich der Werkfeuerwehrdienste wurden neu strukturiert. Die Gehälter der Angestellten wurden um fünf Prozent erhöht. Gleiches gilt für die Vergütung der Auszubildenden. Die Regelung des § 8 ist um die zweijährige Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit ergänzt worden.

Die Tarifparteien haben sich darauf verständigt, einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages zu stellen.

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