Vorratsdatenspeicherung: Zügige Neuregelung

3. März 2010 | Themenbereich: Innere Sicherheit, Saarland | Drucken

Der saarländische Innenminister Stephan Toscani zum Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung: „Wichtig ist, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten möglich bleibt. Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft Klarheit. Sie berücksichtigt gleichermaßen die Sicherheitsinteressen der Bürger und ihre Grundrechte. Ganz ohne Vorratsda-tenspeicherung fischt die Polizei in vielen Fällen im Trüben – insbesondere, was die Terrorismusbekämpfung anbelangt”, so der Minister.

Toscani fordert nun vom Bund eine schnelle und gründliche Neuregelung: „Da die Richter die unverzügliche Löschung der Daten fordern, klafft jetzt eine Sicherheitslücke, die zügig geschlossen werden muss,” erklärt der saarländische Innenminister. „Aufgabe der Politik ist es jetzt, auf Basis des Urteilsspruchs, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln – und somit unserer Polizei die Werkzeuge zu geben, um schwere Straftaten wie beispielsweise Sexualstraftaten, Mord und Totschlag erfolgreich zu bekämpfen”, so Toscani weiter.

Die Ausnahmeregelung für Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, so genannten IP-Adressen, befürwortet der saarländische Innenminister vor dem Hintergrund der steigenden Internetkriminalität.

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Allerdings wird die Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung der Vorgaben des Gerichts zulässig sein. Alle bislang gespeicherten Daten müssen laut Urteil deshalb umgehend gelöscht werden.

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