Vorratsdatenspeicherung wichtiges Mittel bei der Verbrechensbekämpfung
3. März 2010 | Themenbereich: Innere Sicherheit, Sachsen | DruckenInnenminister Markus Ulbig: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft die wichtige Rechtssicherheit. Grundsätzlich ist die Speicherung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zugelassen.
Das Verfassungsgericht trägt damit den Bedürfnissen der Bürger nach Gefahrenabwehr gebührend Rechnung. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen ein wichtiges Mittel der Verbrechensbekämpfung. Zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leben, Leib oder Freiheit und in der Terrorismusbekämpfung kann Vorratsdatenspeicherung weiterhin verwendet werden.
Ich erwarte, dass der Bund so schnell wie möglich eine verfassungskonforme Regelung vorlegt. Verzögerungen und rechtliche Lücken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind nicht hinnehmbar.”


