Nagelprobe für die Justizministerin

3. März 2010 | Themenbereich: Die Grünen, Parteien | Drucken

Zur Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: “Der sofortige Stopp der Vorratsdatenspeicherung ist ein Etappensieg für die Bürgerrechtsbewegung und ein unmissverständlicher Warnschuss an jene aus der Union, die seit Jahren einem Geist der Unfreiheit und der massenhaften Spitzelei Tür und Tor öffnen. Für Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und die wenigen verbliebenen Bürgerrechtsliberalen in der FDP ist das Urteil eine Nagelprobe. Aus der Regierungsverantwortung heraus müssen sie nun ihren Beitrag leisten, damit die massenhafte, unbegründete Speicherung von Daten dauerhaft verhindert wird. In diesem Konflikt können sie sich auch nicht hinter Europa verstecken. Schließlich ist bislang völlig ungeklärt, inwieweit die bestehende EU-Regelung mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat zumindest bereits erklärt, dass sie die EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung ,auf den Prüfstand‘ stellen will. Wir brauchen auch auf Europa-Ebene energische Initiativen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dazu werden wir Grüne unseren Beitrag leisten. Und wir werden kritisch beobachten, wie die Bundesregierung, allen voran die FDP, hier agiert. Das Urteil macht klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Datenschutz als Grundrecht unabdingbar zum demokratischen Rechtsstaat gehört. Klar ist zudem: Die Instrumente zur Verbrechensbekämpfung reichen auch ohne die Vorratsdatenspeicherung aus. Auch die sogenannte Sauerland-Gruppe, die jetzt immer wieder zur Begründung der Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird, wurde bereits vor dem Inkrafttreten der verfassungswidrigen Regelung verhaftet.”

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