Kommentar des baden-württembergischen BDK-Vorsitzenden Manfred Klumpp
3. März 2010 | Themenbereich: Baden-Württemberg, Bund Deutscher Kriminalbeamter, Interessenvertretungen | DruckenDas Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Normen zur Vorratsdatenspeicherung sowie deren Nutzung als nicht verfassungskonform bewertet und für nichtig erklärt. Dies ist Fakt.
Damit kann die Polizei bis auf Weiteres diese Daten nicht mehr zur Aufklärung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr nutzen.
Mit dem Urteil haben die Verfassungsrichter aber trotz zahlreicher anders lautendender “Erfolgsmeldungen” der Speicherung von Verbindungsdaten der Telekommunikation und des Internets als notwendiges Mittel der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr keine endgültige Absage erteilt.
Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 11/2010 des BVerfG v. 02.03.2010:
… Eine Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten für sechs Monate stellt sich auch nicht als eine Maßnahme dar, die auf eine Totalerfassung der Kommunikation oder Aktivitäten der Bürger insgesamt angelegt wäre. Sie knüpft vielmehr in noch begrenzt bleibender Weise an die besondere Bedeutung der Telekommunikation in der modernen Welt an und reagiert auf das spezifische Gefahrenpotential, das sich mit dieser verbindet. Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen ist daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung. ..
Mit seinem Urteil stellt das höchste deutsche Gericht einmal mehr dar, dass die Ausgestaltung der Normen durch den Gesetzgeber nicht den Anforderungen an den damit verbundenen Grundrechtseingriff genügen und fordert hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.
Das Gericht differenziert hierbei sehr deutlich zwischen den Verbindungsdaten der Telekommunikation und jenen des Internets.
Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert schnell wieder für Rechtsklarheit zu sorgen. Bis dahin wird die Strafverfolgung in vielen Bereichen darben und oftmals erfolglos bleiben – von schwersten Verbrechen bis hin zur Massenkriminalität im Internet, der tagtäglich eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger zum Opfer fallen.
Nicht hinnehmbar ist deshalb die Position von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die das Urteil erst “sehr sorgfältig” auswerten und ihre Überlegungen in die Pläne der EU-Kommission einbetten will. Als Klägerin selbst in dieses Verfahren involviert, muss sie sich dem Eindruck erwehren, als Bundesjustizministerin “auf Zeit zu spielen” und kein Interesse an einer Neuregelung zu haben.
“Schnellschüsse” sind zwar aufgrund der damit verbundenen Gefahr erneuter handwerlicher Fehler des Gesetzgebers nicht angebracht, unsere Bürgerinnen und Bürger haben jedoch Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung und die Schließung von rechtfreien Räumen.


