Karlsruhe stärkt Freiheits- und Bürgerrechte
3. März 2010 | Themenbereich: Berlin, Innere Sicherheit | DruckenJustizsenatorin Gisela von der Aue begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass er bei der Ausgestaltung der Vorschriften nicht die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Es fehle im zu entscheidenden Fall an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die Karlsruher Richter haben damit den Klägerinnen und Klägern Recht gegeben, die in einer beeindruckenden Anzahl für ihre Grundrechte vor das Bundesverfassungsgericht gezogen waren.”, sagte die Justizsenatorin am Dienstag in Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vormittag die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt und entschieden, dass schon gespeicherte Daten unverzüglich gelöscht werden müssen.
„Das Urteil ist wegweisend für den künftigen staatlichen Umgang mit bürgerlichen Freiheitsrechten. Bereits beim Volkszählungsurteil im Jahre 1983, bei der Entscheidung zum Großen Lauschangriff im Jahr 2004 und beim Urteil zur Onlinedurchsuchung haben die Karlsruher Richter die Freiheits- und Bürgerrechte gestärkt und ihre Wächterfunktion wahrgenommen. Im aktuellen Urteil monieren die Richter, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung an einer Ausgestaltung fehlt, die Datensicherheit, die Begrenzung der Datenverwendung und den Rechtsschutz verfassungsmäßig angemessen berücksichtigt. Sie setzen damit ihre bisherige Rechtsprechung konsequent fort. Die Richter verwerfen eine Vorratsdatenspeicherung zwar nicht grundsätzlich, geben dem zuständigen Gesetzgeber jedoch konkrete Vorgaben. Es kommt jetzt auf eine sorgfältige Gesetzgebung an, die den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.”, so Senatorin von der Aue weiter.


