Gerichtsvollzieherwesen grundlegend reformieren

3. März 2010 | Themenbereich: Justiz | Drucken

Am heutigen Mittwoch treffen sich die Staatssekretäre der Landesjustizministerien, um über Zwischenlösungen bei der Reform des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland zu beraten. Diese waren notwendig geworden, da eine weitgehende Reform in der vergangenen Legislaturperiode wegen Bedenken der damaligen Bundesregierung gescheitert war. “Diese Zwischenlösungen können aber nur genau das sein, nämlich Zwischenlösungen. Nötig ist eine grundlegende Reform des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland”", forderte  Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß. ”

Die staatliche Zwangsvollstreckung erreicht ihre Ziele nicht mehr. Viele Gläubiger müssen wegen der Überlastung der beamteten Gerichtsvollzieher lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bis ihre Forderungen tatsächlich durchgesetzt werden. Auch zurückgehende Vollstreckungserlöse haben viele Gläubiger, selbst institutionelle Großgläubiger, veranlasst, nach Alternativen zu suchen. Wir glauben, dass eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens der richtige Weg ist. Durch eine stärkere Orientierung am Vollstreckungserfolg erwarten wir eine Verbesserung bei der Vollstreckung der titulierten Forderungen. Das dient auch der Stärkung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft. Durch die Privatisierung könnten die umfangreichen staatlichen Subventionen für die Zwangsvollstreckung abgebaut werden, um die Länderhaushalte zu entlasten. Und wir erwarten von der Reform einen nachhaltigen Bürokratieabbau”", so Schmalfuß.

Auch die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für ein so genanntes Beleihungsmodell ausgesprochen, wie es von den Ländern angestrebt wird. Es sieht vor, dass Gerichtsvollzieher für eigene Rechnung arbeiten, allerdings unter staatlicher Aufsicht. Das Gerichtsvollzieherkostenrecht soll hierzu kostendeckend ausgestaltet werden, um den beliehenen Gerichtsvollziehern die Erfüllung ihrer Aufgaben in eigener wirtschaftlicher Verantwortung zu ermöglichen. Dabei sollen neue Leistungsanreize für die Gerichtsvollzieher geschaffen werden, indem sie zum Beispiel künftig stärker als bisher gebührenrechtlich am Vollstreckungserfolg beteiligt werden. Geplant ist auch, dem Gläubiger künftig die Wahl zwischen mehreren, miteinander im Wettbewerb stehenden, Gerichtsvollziehern zu ermöglichen.

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