Strafverfolgung und Gefahrenabwehr werden aufgegeben
2. März 2010 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Interessenvertretungen | Drucken“Mit der sofortigen Löschung der derzeitig gespeicherten Verbindungsdaten wird eine Strafverfolgung der Straftaten, die mittels Telekommunikation stattgefunden haben, bis auf Weiteres unmöglich gemacht,” kommentiert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung. “Das ist ein guter Tag für die Grundrechte, aber nur wenn man die Opfer derartiger Straftaten oder Gefahrensituationen von Grundrechten ausnimmt,” reagiert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen auf erste politische Kommentierungen der Gegner der elektronischen Speicherung von TKÜ-Daten.
“Ich befürchte, dass das Recht und der Anspruch des Bürgers an den Staat, nicht Opfer einer Straftat zu werden, erheblich reduziert werden. Dieses Urteil schützt den Täter, der sich der elektronischen Kommunikation bedient, ” erwartet der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen erhebliche Beschränkungen in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr und für deutsche Sicherheitsbehörden.
In der Strafverfolgung werden zur Identifizierung eines Straftäters Fingerabdrücke und DNA kriminalistisch genutzt. Der Fingerabdruck oder die DNA eines Computers ist seine individuelle IP-Adresse (Internet Protokoll-Adresse).
“Allein über die individuellen IP-Adressen der benutzten Computer können die Täter in bestimmten Kriminalitätsfeldern ermittelt werden,” begründet für den BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen das zwingende Erfordernis der Speicherung der TKÜ-Daten wer wann mit wem kommuniziert hat.
“Es geht aber nicht nur um Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden. Wirtschaft und Verwaltung wollen die neuen schnelleren Technologien wie eCommerce, Online Banking, eGoverment sicher nutzen. Sollte Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im Internet nicht mehr möglich sein, wird dies tiefgreifende Konsequenzen für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben,” ist die Einschätzung des BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen.


