Gericht bestätigt NRW-Linie
2. März 2010 | Themenbereich: Innere Sicherheit, Nordrhein Westfalen | DruckenDer nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung.Die Richter erklärten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz für unvereinbar und daher für verfassungswidrig und nichtig. „ Das Gericht bestätigt unsere Auffassung, dass eine anlasslose und uneingeschränkte Weitergabe von Telefon- und Internetverbindungsdaten ein unverhältnismäßiger und besonders schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger ist”, sagte Wolf heute (2. März) in Düsseldorf.
Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei der Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten um einen besonders schweren Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und das nach Art. 10 Grundgesetz geschützte Telekommunikationsgeheimnis. Ein solcher Eingriff verlangt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung, beispielsweise zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz. „Die Entscheidung ist ein gutes Signal und ein Schritt in die richtige Richtung. Freiheit und Sicherheit gehören in einer offenen Gesellschaft untrennbar zusammen”, erklärte Innenminister Wolf.


