Bei Gefahr für Leib und Leben müssen Internetanbieter Daten herausgeben

1. März 2010 | Themenbereich: Bayern, Innere Sicherheit | Drucken

“Die Telekom und andere Internetanbieter müssen rasch und unbürokratisch handeln, wenn es um Leib und Leben von Menschen geht. Ich fordere die Telekom auf, in ihren internen Abläufen sicherzustellen, dass Telekommunikationsdaten wie die so genannte IP-Adresse eines Internetnutzers oder dessen Telefonnummer sofort herausgegeben werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn ein Menschenleben gefährdet ist, muss der Datenschutz zurückstehen. Im Gesetz ist das klar geregelt.” Anlass für die Aufforderung des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann war der im Internet angekündigte Selbstmord eines 18jährigen am 4. Februar 2010 im nordrhein-westfälischen Greven. Die Polizeibeamten hatten versucht, mit Hilfe der Telekom herauszufinden, welche Person mit welcher Adresse hinter der Suizidankündigung steckte. Die zuständigen Mitarbeiter der Telekom hatten der Polizei die Daten nicht herausgegeben. Bevor die Beamten über einen anderen Telekommunikationsanbieter nach mehreren S!
tunden die Adresse ermitteln konnten, hatte sich der 18jährige das Leben genommen.

Herrmann: “Die Herausgabe von Personendaten ist auch ohne richterliche Anordnung möglich, wenn dadurch ein Menschenleben gerettet werden kann. Alle Telekommunikationsanbieter sollten sicherstellen, dass hier keine unnötige Verzögerung eintritt.”

1 Kommentar
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  1. “Ich fordere die Telekom auf, in ihren internen Abläufen sicherzustellen, dass Telekommunikationsdaten wie die so genannte IP-Adresse eines Internetnutzers
    sofort herausgegeben werden!?”WTF!! Genial Ihr Idioten.Die Ip eines Internetnutzer rausgeben.ne is klar!Schon wieder so ein Internetausdrucker am Werk.Mit Hilfe einer IP kann man nen I-Net User finden.Andersrum eher nicht so.Ein Hoch aud die Intelligenz unserer Regierung und unserer Sicherheitsapparate!

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