Neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Soldaten im Auslandseinsatz

26. Februar 2010 | Themenbereich: Bayern, Justiz | Drucken

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat mit Wirkung zum 1. März 2010 die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) mit der Wahrnehmung aller in Bayern anhängig werdenden Verfahren beauftragt, die die Verfolgung von Straftaten von Soldaten betreffen, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden.

Merk: “Wir sind es unseren Soldatinnen und Soldaten schuldig, durch gebündelte Sachkompetenz für die in Bayern stationierten Soldaten größere Rechtssicherheit zu schaffen.” Merk wies darauf hin, dass die Bearbeitung solcher Fälle besondere Kenntnisse der völker-, verfassungs- und einsatzrechtlichen Grundlagen sowie ein fundiertes Wissen der Militärstrukturen und ihrer Abläufe verlangt. Merk weiter: “Durch die Konzentration des notwendigen Spezialwissens bei einer Staatsanwaltschaft können Verfahren gegen hier stationierte Soldaten beschleunigt abgewickelt werden.”

Die Ministerin dankte dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Wehrpolitik der CSU-Landtagsfraktion, Landtagsabgeordneter Johannes Hintersberger, und seinem Stellvertreter, Prof. Dr. Wilfried Bausback, MdL, die die Schwerpunktbildung vorgeschlagen hatten. Beide begrüßen die Entscheidung der Ministerin als wichtiges Signal für die Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz, die nicht der zusätzlichen Belastung langer Ermittlungsverfahren ausgesetzt sein sollen.

Gemäß dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene soll zwar in dieser Legislaturperiode eine bundesweite zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten im Auslandseinsatz geschaffen werden. Merk hält jedoch sofortiges Handeln geboten: “Aufgrund der schwierigen politischen Abstimmungsprozesse ist es derzeit nicht absehbar, wann eine solche Zuständigkeit geschaffen wird. Parteipolitische Interessen dürfen aber nicht auf den Rücken unserer Soldaten ausgetragen werden. Solange keine bundeseinheitliche Regelung existiert, sind wir in der Verantwortung, durch die Bildung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die zügige und kompetente Abwicklung entsprechender Verfahren zu sorgen.”

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