Sexueller Missbrauch – Schädigung an den Seelen der Opfer
25. Februar 2010 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Interessenvertretungen | DruckenMutig, erstaunlich bis erschreckend, wie in unserer Gesellschaft das Thema des sexuellen Missbrauchs diskutiert wird.
Während der DFB nach deutlichen Startschwierigkeiten ( FIFA – Schiedsrichter Kempter hatte sich erstmalig am 17.12.2009 an die Spitze des DFB gewandt und mit seinem Nachfassen am 22.01.2010 erkennen lassen, dass man diese Angelegenheit nicht aussitzen könne) nunmehr offensiv und damit richtig, mutig und opferangemessen ein Problem im Bereich der Schiedsrichterausbildung aufnimmt, verleiht die Berlinale einem verurteilten und per internationalem Haftbefehl gesuchten Kinderschänder den silbernen Bären und alles schaut fast schon gebannt darauf, wie die Katholische Kirche mit Ihrem über Jahrzehnte vertuschten Missbrauchsskandal umgeht. Sexueller Missbrauch darf in seiner Bewertung und Ächtung nicht der Beliebigkeit unterliegen!!
Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger beklagte im Zusammenhang mit den Aufklärungsbemühungen zu den in der katholischen Kirche aktuell bekanntgewordenen Missbrauchsfällen eine mangelnde Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden. In einem Rechtsstaat sind diese, und nur diese für die Ermittlungen zuständig, auch wenn die Delikte zum Teil Jahrzehnte zurückliegen sollten und erst jetzt angezeigt werden.
Das scheint man in der katholischen Kirche anders zu sehen. Es reicht eben nicht aus, wenn die Kirche nach eigenen Regularien – durch etwaige Umsetzungen von Tätern – das Problem aus der Welt zu schaffen meinte. Offizialdelikt bleibt Offizialdelikt und Mittäterschaft bleibt Mittäterschaft. Diese könnte auch gegeben sein, wenn ein Offizialdelikt eben nicht angezeigt wird. Die ultimative Positionierung des Vorsitzenden der Bischofskonferenz Zollitsch, nämlich der Widerruf der vorgenannten Äußerungen der Bundesjustizministerin binnen 24 Stunden, stellt einen einmaligen Vorgang dar und lässt auf ein Staatsverständnis schließen, was dann wohl doch eher die katholische Kirche als Staat im Staate sieht.
Weiter redet der Erzbischof Zollitsch von Altlasten. Damit wirft er Blendgrantaten und verkennt oder ignoriert die in diesen Fällen bei den Opfern eigene Dynamik. Opfer sind häufig erst spät, nämlich dann, wenn sich trotz der seelischen Schäden die eigene Persönlichkeit soweit gesetzt hat, überhaupt in der Lage, die Taten zu erkennen, einzugestehen, die eigene Scham zu überwinden und anzuzeigen. Mit der Vorhersage, dass in den Jahren 2040 – 2050 über etwaige vergleichbare Taten von heute diskutiert werden wird, befindet sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter auf der sicheren Seite. Es sei denn, es besteht der gesellschaftliche und politische Wille, die Situation grundlegend zu ändern.
Die Verjährungsfristen könnten derzeit für viele Täter eine Art Rettungsanker sein, den Opfern bleibt der wichtige Schritt des Prozesses als Teil der Traumabewältigung versagt. Die Verjährungsfristen müssen sich an den tatsächlichen Handlungs- und Erkenntnismöglichkeiten der Opfer orientieren, und nicht an einer wie auch immer gearteten juristischen Systematik.
Den generalpräventiven Aspekt kann man dabei skeptisch sehen, aber die Opfersichtweise, die Chance der Aufarbeitung des Erlittenen, wenn dem Täter dann Gerechtigkeit widerfährt, dass steht einer Demokratie mit gewissen ethischen Maßstäben gut zu Gesicht, egal aus welchem Bereich die Täter, ob Schiedsrichterausbilder, Künstler oder Kirchenvertreter sind.
Von: Klaus Jansen


