Laptop statt Aktenberge – Elektronische Hilfsakte in Strafverfahren

24. Februar 2010 | Themenbereich: Justiz, Niedersachsen | Drucken

“Statt in meterdicken Papierakten zu blättern, werden die Staatsanwaltschaften, Gerichte und gegebenenfalls die Polizei in Niedersachsen künftig Prozessunterlagen in elektronischer Form von einem Laptop abrufen können. Das trägt insbesondere in Korruptions- und Wirtschaftsstrafsachen, die meist einen beträchtlichen Aktenumfang erfordern, zur umfassenden Aufklärung und angemessenen Bestrafung der Schuldigen bei”, sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Mittwoch (24. Februar 2010) in Braunschweig. Dort hatte zuvor die vom Braunschweiger Generalstaatsanwalt Norbert Wolf eingesetzte Arbeitsgruppe “Elektronische Hilfsakte” ihre Ergebnisse präsentiert.

“Wir arbeiten damit auch in technischer Hinsicht wieder auf Augenhöhe mit den bisher schon entsprechend ausgestatteten Verteidigern”, sagte Busemann. Zeitraubende Transporte des Aktenmaterials, Kopieraufwand und die damit verbundenen Kosten könnten entfallen. Der Einsatz des elektronischen Aktendoppels in Niedersachsen sei bei den Staatsanwaltschaften in Braunschweig und Verden umfassend erprobt und die erforderliche Hard und Software unter Anwendungsgesichtspunkten getestet worden.

Im Rahmen des durch das Niedersächsische Justizministerium unterstützten Pilotprojektes habe die Arbeitsgruppe erfasst, welchen Weg die Ermittlungsakte vom Eingang der Strafanzeige bis zum Ende der Vollstreckung nimmt und die Schwachstellen dieser herkömmlichen Aktenbearbeitung analysiert. Mögliche Schwachstellen konnten dabei aufgespürt und durch die digitale Technik vermindert werden. So gewährleiste das elektronische Aktendoppel beispielsweise den zeitgleichen Zugriff aller Verfahrensbeteiligter auf das gesamte Aktenmaterial, was Informationsdefizite vermeide. Zudem könne der Akteninhalt vom jeweiligen Bearbeiter überall, insbesondere auch direkt in der Hauptverhandlung, schnell erfasst, extrahiert und bedarfsgemäß strukturiert werden.

“Der Umgang mit großen Datenmengen ist ein Hauptproblem bei Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren. Hochleistungsscanner und elektronische Akte werden helfen, das Recht auch bei komplexen Sachverhalten durchzusetzen”, betonte Generalstaatsanwalt Norbert Wolf. Der Braunschweiger Ansatz, nach dem Staatsanwälte, Richter und Polizei gemeinsam eine Struktur für das Strafverfahren der Zukunft erarbeitet hätten, sei ein Beitrag zur Qualitätsoffensive der niedersächsischen Staatsanwaltschaften für eine allseits gerechte Strafrechtspflege im Interesse des Gemeinwesens, so Wolf abschließend.

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