Arbeitsgruppe Suizidprävention im Justizvollzug
17. Februar 2010 | Themenbereich: Strafvollzug, Thüringen | DruckenSuizid ist die häufigste Todesursache im Justizvollzug. Dies liegt nicht zuletzt an dem mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe verbundenen drastischen Einschnitt in die Lebenswelt des Verurteilten. Der eine solche Strafe durchsetzende Staat hat daher eine besondere Fürsorgepflicht. Damit kommt einer wirkungsvollen Suizidprophylaxe ein hoher Stellenwert zu. Umso mehr als sich die sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in den Straftaten begründet sind und verübt werden, ständig verändern. Alle – auch bewährte – Maßnahmen der Suizidprophylaxe müssen daher ständig überprüft und weiterentwickelt werden.
Obwohl die Suizidrate in Thüringer Justizvollzugsanstalten nicht von der vergleichbarer Länder abweicht, hat der Justizminister daher schon bald nach seinem Amtsantritt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die bisherige Praxis zu bewerten und – wo dies möglich ist – Verbesserungen zu erreichen. Die Suizidprophylaxe soll auf dem aktuellen Stand der forensischen Wissenschaften und die Besonderheiten des Thüringer Vollzugs berücksichtigend konsequent weiterentwickelt werden.
Staatssekretär Professor Dietmar Herz:
„Die Situation im Thüringer Justizvollzug ist trotz der bedauerlichen Suizidfälle in den vergangenen Monaten nicht als besorgniserregend einzustufen. Die Bediensteten leisten gute und verantwortungsvolle Arbeit. Oft gelingt es ihnen schon im Vorfeld der Tat geplante Selbsttötungen zu verhindern. Diese, oft mit großen psychischen Belastungen verbundene Arbeit, verdient hohe Anerkennung. Dennoch darf es keine resignative Akzeptanz gegenüber Suizidvorfällen im Thüringer Justizvollzug geben. Jede Selbsttötung ist tragisch. Wir müssen uns – auch im Bewusstsein dieses Ziel nicht zu erreichen – bemühen, jede davon zu verhindern. Wir werden im Verlauf unserer Beratungen die Suizide der letzten Jahre im Einzelnen bewerten. Wir werden für unsere bereits vorhandenen Maßnahmen zur Suizidprophylaxe, auch unter Zuhilfenahme externen Fachverstandes, Verbesserungen vorschlagen und zum Abschluss ein Gesamtkonzept vorlegen. In das Konzept sollen sämtliche Aspekte und Maßnahmen der Suizidprävention einfließen.”
Die erste Sitzung unter Leitung des Staatssekretärs Professor Dietmar Herz fand in der letzten Woche statt. Es wurde ein Arbeitsplan, der die zu behandelnden Themen nennt und Arbeitsschritte vorschlägt, aufgestellt. In einer engagierten Diskussion unter den Mitgliedern der Arbeitsgruppe brachten alle Teilnehmer (u. a. Leiter von Justizvollzugsanstalten, Psychologen, Seelsorger, Mitarbeiter des Ministeriums) Sachverstand und Erfahrungen aus ihren Arbeitsbereichen ein.
Mit Ergebnissen ist bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen. Dann soll das Konzept dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europangelegenheiten vorgestellt werden.


