Verlängerung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch
16. Februar 2010 | Themenbereich: Bayern, Justiz | DruckenBayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat ihre Forderung bekräftigt, die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch zu verlängern: “Die Bundesjustizministerin fordert einerseits eine umfassende Aufarbeitung aller Vorfälle in Institutionen der katholischen Kirche. Andererseits sperrt sie sich gegen eine Änderung im Gesetz, die eine objektive und unabhängige Aufarbeitung durch die Justiz gerade ermöglichen würde.”
Merk betonte ausdrücklich, dass ihre Forderung genereller Art und keine “lex Canisius” sei. “Ich setze mich seit Jahren für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein. Schon 2008 habe ich über den Bundesrat versucht zu erreichen, dass der sexuelle Missbrauch bereits in seiner Grundform als Verbrechen gilt. Wäre mir der Bundesgesetzgeber damals gefolgt, hätten wir für diese Fälle schon längst eine Verdoppelung der Verjährungsfrist erreicht,” so die Ministerin. “Frau Leutheusser-Schnarrenberger irrt sich außerdem, wenn sie für die aktuellen Vorfälle von einer 20-jährigen Verjährungsfrist ausgeht. Die derzeit aufgedeckten Fälle sind, soweit man das aus den Medienberichten entnehmen kann, gerade keine schweren Missbrauchsfälle im juristischen Sinn und unterliegen daher der 10-jährigen Verjährung. Natürlich muss ein Rechtstaat vergeben können. Aber das darf nicht zu Lasten der Opfer gehen. Die Kritiker meines Vorschlags müssen sich fragen lassen, wer eigentlich mehr Schutz verdient: Die Opfer oder die Täter?”
Merk abschließend: “Politiker aller Parteien werden nicht müde zu betonen, dass das Strafrecht sich von seiner alleinigen Fokussierung auf die Täter lösen und die Bedürfnisse der Opfer stärker beachten muss. Es wird Zeit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. Die Opfer sexuellen Missbrauchs tragen ihr Leben lang an den Folgen der Tat. Da darf sich der Staat nicht hinstellen und sagen, nach 10 Jahren interessiert mich das nicht mehr.”



ich wäre froh, wenn PolitikerInnen sich intensiv um eine Verlängerung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern einsetzen würden. In der Schweiz hat die Öffentlichkeitsarbeit engagierter Menschen zum Erfolg geführt. Ich bin momentan in der Situation, als Mutter zweier missbrauchter Töchter das Richtige tun zu wollen. Die Taten meiner älteren Tochter sind bereits verjährt (sie ist 31), meine jüngere Tochter, die den Missbrauch erst kürzlich aufgedeckt hat, ist bisher nicht in der Lage, eine Anzeige zu erstatten (sie ist 21). Natürlich hat sie noch einige Jahre Zeit, aber was passiert, wenn sie während der Therapie, die sie jetzt erst beginnt, feststellt, dass sie danach “die Nase voll” von diesem Thema hat und die Jahre verstreichen lässt? Was ist, wenn der Täter, ihr leiblicher Vater, in der Zwischenzeit ins Ausland abwandert?
Wird meine ältere Tochter, die eben jetzt erst die Bereitschaft und den Willen hat, Anzeige zu erstatten, angehört werden?
Ich richte einen Appell an alle medienwirksamen Menschen oder Politiker:
Bitte, setzt euch ein! Folgt dem Beispiel der Schweiz!
So viel Not könnte verhindert werden, wenn die Verjährungsfrist für Missbrauchtäter verlängert wird!!!