Informationsfreiheit versus Persönlichkeitsschutz

11. Februar 2010 | Themenbereich: Hessen, Justiz | Drucken

„Verbrechen bringt Auflage. Ermittlungsverfahren finden daher immer häufiger nicht abseits der Öffentlichkeit statt, sondern die Medien berichten sofort über Tatverdacht, Verhaftung oder Anklage. Dabei stoßen widerstreitende Interessen der Strafjustiz, des Beschuldigten, der Medien und der Öffentlichkeit aufeinander”, sagte Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit heute in Wiesbaden.

Dieses Thema sei besonders aktuell: Fälle wie die Verhaftung einer Popsängerin, die einen Partner mit HIV infiziert haben soll, die Durchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post vor laufenden Fernsehkameras oder die Anklage gegen einen Bundestagsabgeordneten wegen des Besitzes von Kinderpornographie gingen durch die Medien und führten den Konflikt zwischen Informationsauftrag der Medien, Auskunftspflichten der Strafverfolgungsbehörden sowie Unschuldsvermutung und Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten deutlich vor Augen.

„Während das Interesse an Berichten über mutmaßliche Straftaten prominenter Beschuldigter zunimmt, praktizieren Beschuldigte und ihre Verteidiger sowie die Strafverfolgungsbehörden mittlerweile selbst eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit”, betonte der Staatssekretär.

„Auf unserem Symposium „Informationsfreiheit versus Persönlichkeitsschutz” sollen daher die daraus folgenden Fragen und aktuellen Entwicklungen aus Sicht der Justiz, der Strafverteidiger, der Medien und der Wissenschaft beleuchtet und diskutiert werden”, so Dr. Rudolf Kriszeleit abschließend.

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