Neues Tarifrecht TV-L auch in Berlin möglich
10. Februar 2010 | Themenbereich: Beamten-Tarifrecht, Berlin | DruckenIn der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 haben sich die dbb tarifunion und der Senat von Berlin auf „Verhandlungsergebnisse über Eckpunkte“ zu dem künftig im Land Berlin geltenden Tarifrecht verständigt. „Dieses Eckpunktepapier ist eine solide Grundlage, um auf dem Weg der Angleichung Berlins an die Beschäftigungsbedingungen anderer Länder Schritt für Schritt weiter voranzukommen“, zog der Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Willi Russ, ein erstes Fazit nach dem Ende der Gespräche.
Die dbb tarifunion verhandelt für die Fachgewerkschaften des dbb, auch für die DPolG. Die bereits am 21. Januar 2010 mit dem Berliner Senat ausgehandelten Ergebnisse seien weitgehend erhalten und teils verändert worden, stellte Russ fest.
„Zukünftig soll für alle Beschäftigten des Landes Berlin das Ländertarifrecht – der TV-L – gelten. Das war unsere zentrale Forderung, die wir seit langem stellen und die nun endlich erfüllt wird“, sagte Russ.
An den Verhandlungen nahmen neben dem Vorsitzenden des dbb berlin, Joachim Jetschmann außerdem die Kollegen Bernd Raue, stellv. Vorsitzender und Vorsitzender der Landestarifkommission des dbb berlin, die Landesvorsitzenden der DPolG, Bodo Pfalzgraf, der gkl berlin, Frank Becker, des BSBD, Thomas Goiny, des VBE, Helge Dietrich, sowie der stellvertretende Landesvorsitzende der DSTG, Mario Moeller teil.
Die Angleichung der Einkommen an das Niveau der anderen Bundesländer werde festgeschrieben und beginne ab August 2011, wenn die Berliner Beschäftigten 97 Prozent der anderen Landesbeschäftigten erhalten. „Schon dieser Schritt entspricht einem Plus von rund drei Prozent mehr“, so Russ weiter.
Ab 2013 seien weitere Angleichungsschritte fest vereinbart, so dass spätestens mit Ablauf des Jahres 2017 die Landesbeschäftigten Berlins das gleiche Einkommen haben wie die Beschäftigten anderer Länder. Ab August 2011 werden im Ostteil der Stadt auch die Regelungen des Tarifgebiets West, insbesondere zur Unkündbarkeit, eingeführt.
„Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit soll ab August 2011 für alle Beschäftigten 39 Wochenstunden betragen. Erst zum Zeitpunkt der vollen Angleichung an die Gehälter der anderen Bundesländer wird die Arbeitszeit neu berechnet und dann dem Durchschnitt der Arbeitszeiten aller West-Länder entsprechen.“
“Die Eckpunkte müssen nun in der DPolG Berlin breit diskutiert werden”, so Bodo Pfalzgraf, Vorsitzender der DPolG.
“Eines werden wir dem Senat aber nicht durchgehen lassen: Eine Sonderopferrolle für die Beamten!”
Die Besoldungsverhandlungen zur zeitund inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses sind noch nicht terminiert, stehen aber in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgelegten Eckpunkten.



