Blutproben ohne Richterbeschluss

8. Februar 2010 | Themenbereich: Deutsche Polizeigewerkschaft, Interessenvertretungen | Drucken

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Aussagen von Bundesgerichtshof-Präsident Klaus Tolksdorf, der fordert, dass Blutproben von alkoholisierten Autofahrern zukünftig ohne Zustimmung eines Richters möglich sein sollten. Übereinstimmend mit der Auffassung der DPolG sieht Tolksdorf die momentane Gesetzeslage bei der Blutentnahme als kaum praktikabel an.

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte in Berlin:

„Wir sind der Meinung, dass der Richtervorbehalt überflüssig ist. Wenn z.B. in Hamburg nahezu jede Nacht unsere Kolleginnen und Kollegen stundenlang auf der Straße mit einem alkoholisierten Autofahrer warten müssen, um die Zustimmung eines Richters zur Blutentnahme zu bekommen, so erweitert sich der Grundrechtseingriff in unzumutbarer Weise. Außerdem haben Polizeibeamte die Anordnung zur Blutprobenentnahme jahrzehntelang beanstandungsfrei selbst getroffen. Hinzu kommt, dass durch das lange Warten, der Alkoholspiegel im Blut sinkt und deshalb eine korrekte Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut häufig nur eingeschränkt möglich ist.”

Die DPolG fordert die Bundesregierung auf, grundsätzlich zu prüfen, ob bei folgenlosen Trunkenheitsfahrten Blutentnahmen überhaupt notwendig sind, denn bei Ordnungswidrigkeitsverfahren gibt es schon jetzt die Möglichkeit der Atemalkoholanalyse. Wendt: „Diese sollte bei Fällen, bei denen es zu keinem Unfall kam, ausreichen. Wir könnten uns jährlich zehntausende Blutproben sparen, wenn wir die jetzige Regelung endlich vereinfachen.”

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