Hohe Haftstrafen für Schleuser

5. Februar 2010 | Themenbereich: Hamburg, Zoll | Drucken

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die organisierte Schleuser- und Falschgeldkriminalität verkündete das Landgericht Hamburg am 04.02.2010 in erster Instanz das Urteil gegen einen 34-jährigen Mann. Der iranische Staatsangehörige wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßiger Einschleusung von Ausländern, Falschgeldkriminalität sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis (23 Fälle) verurteilt.

Seit Oktober 2008 führte die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wegen des dringenden Tatverdachts der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern, gewerbsmäßigen Urkundenfälschung, gewerbsmäßigen Hehlerei und Geldfälschung durch.

In diesem Zusammenhang vollstreckten die Staatsanwaltschaft Hamburg und die Bundespolizei am 17.03.2009 drei Haftbefehle und durchsuchten 15 Objekte in Hamburg, Hannover, Osnabrück und Schneverdingen. Weiterhin konnte durch die Bundespolizei umfangreiches Beweismaterial und 30 000,- Euro Falschgeld sichergestellt werden (siehe Artikel vom 17.03.2009).

Intensive Anschlussermittlungen der Bundespolizei im Zusammenhang mit dem sichergestellten Falschgeld führten auf die Spur von zwei weiteren dringend Tatverdächtigen. Nach damaligen Erkenntnissen waren die Beschuldigten bei der Beschaffung des Falschgeldes eingebunden.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg

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