Alkohol-Blutproben auch ohne richterlichen Beschluss?

5. Februar 2010 | Themenbereich: Polizei, Sachsen-Anhalt | Drucken

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat einen Vorstoß des Präsidenten des Bundesgerichtshofes, Klaus Tolksdorf, für Blutproben von mutmaßlich alkoholisierten Autofahrern ohne richterlichen Beschluss begrüßt. “Wenn unsere Polizeibeamtinnen und -beamten feststellen, dass jemand Schlangenlinien fährt oder nach Alkohol riecht, dann ist das ein hinreichender Grund für eine kritische Überprüfung durch eine Blutentnahme. Wichtig ist, dass man schnell feststellen kann, ob jemand im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen werden muss”, sagte Hövelmann.

Hövelmann hatte heute Vormittag die Verkehrsunfallstatistik für Sachsen-Anhalt vorgestellt. Danach wurde 2009 von der Polizei bei 1.511 Unfällen Alkohol als Ursache festgestellt, 4.840 Fahrten unter Alkohol ohne Verkehrsunfall wurden registriert. Knapp ein Zehntel aller schweren Verkehrsunfälle wurde unter Alkoholeinfluss verursacht. Hövelmann: “Wenn wir weiterhin eine hohe Kontrolldichte haben wollen, ist eine realitätsnahe Regelung sinnvoll, wie sie der BGH-Präsident jetzt vorschlägt.”

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