Verdacht einer Sexualstraftat durch einschlägig vorbestraften Täter
4. Februar 2010 | Themenbereich: Hessen, Justiz | Drucken„Leider muss ich heute darüber informieren, dass ein einschlägig vorbestrafter Täter im Verdacht steht, gestern Nacht erneut eine Sexualstraftat begangen zu haben”, erklärte der hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa, Jörg-Uwe Hahn.
Ein 1966 geborener, einschlägig vorbestrafter Täter steht im dringenden Verdacht, gestern in Kassel erneut eine Sexualstraftat begangen zu haben. Der Verdächtige wurde Anfang Dezember 2009 aus der seit 1990 nahezu ununterbrochenen Haft zum Endstrafenzeitpunkt entlassen. Aufgrund der Gefährlichkeit des Täters hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt zuvor einen Unterbringungshaftbefehl sowie die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt. Letzteres wurde am 19. November 2009 durch das Landgericht Darmstadt abgelehnt und der zwischenzeitlich erlassene Unterbringungshaftbefehl aufgehoben. Gegen die Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Rechtsmittel eingelegt, über das hinsichtlich der nachträglichen Sicherungsverwahrung noch nicht entschieden wurde.
Der Täter steht im dringenden Verdacht, gestern in seinem persönlichen Umfeld eine Sexualstraftat begangen zu haben. Der Verdächtige wurde unmittelbar nach der mutmaßlichen Tat festgenommen. „Der schlimme Verdacht einer erneuten Sexualstraftat durch den mehrfach einschlägig vorbestraften Verdächtigen macht leider deutlich, wie wichtig die Überwachung von gefährlichen Wiederholungstätern nach Ende der Strafhaft, vom Sicherheitsmanagement bis hin zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist. Ich bin zutiefst erschüttert, dass ein einschlägig vorbestrafter Täter offensichtlich erneut eine Sexualstraftat begangen haben soll”, erklärte Hahn.
udem sei es bedauerlich, dass die sich an die Entlassung unmittelbar anschließenden Maßnahmen, insbesondere die Betreuung durch das Sicherheitsmanagement, eine erneute Straftat offenbar nicht verhindern konnten. „Dieser schwere Rückfalls eines Täters im Sicherheitsmanagement, ist umso schmerzlicher, als vergangene Woche eine positive Zwischenbilanz des Programms gezogen werden konnte. Das ist ein bedauerlicher Rückschlag in unseren vielfältigen Bemühungen, derartige Fälle zu verhindern. Trotz dieses aktuellen Verdachtsfalls, darf nicht übersehen werden, dass es sich hierbei um ein bedauerliches Ereignis handelt, das das Programm grundsätzlich aber nicht in Frage stellen kann. Eine 100% ige Sicherheit kann es nicht geben.”, erklärte Hahn.
„Der aktuelle Fall macht mehr als deutlich, dass es im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung schwerwiegende Regelungslücken gibt. Bereits in Folge der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember letzten Jahres habe ich die Bundesjustizministerin gebeten, die Thematik aufzuarbeiten. Hierbei habe ich ihr meine volle Unterstützung zugesagt. Die Einlegung des Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begrüße ich daher ebenso, wie die zwischenzeitliche Ankündigung eines ersten Arbeitstreffens der Justizstaatssekretäre der Länder”, erklärte Hahn abschließend.


