Rechtshilfe in Europa durch eJustice

4. Februar 2010 | Themenbereich: Hessen, Justiz | Drucken

„Der Einsatz modernster Videotechnik im Rahmen der Rechtshilfe ist ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zum europäischen eJustice und stellt darüber hinaus ein Serviceangebot der kundenorientierten und modernen hessischen Justiz des 21. Jahrhunderts dar”, erklärte der Hessische Justiz- und Europaminister, Jörg-Uwe Hahn, heute in Erbach im Rheingau bei der Eröffnung des Symposiums „Neue Perspektiven der Rechtshilfe in Europa durch eJustice”, in Anwesenheit von Vertretern der Justizministerien aus Frankreich, Italien und Polen sowie Österreich.

Dabei hob Justiz- und Europaminister Jörg-Uwe Hahn im Beisein von Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit besonders die hessische Bundesratsinitiative für einen „Gesetzentwurf zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren” hervor, die die Anwendungsmöglichkeiten für den Einsatz von Videokonferenztechnik ausbauen und fördern solle. Hessen sei mit der flächendeckenden Ausstattung von Videokonferenzanlagen beim Oberlandesgericht, allen Land- und einzelnen Amtsgerichten sowie zahlreichen Justizvollzugsanstalten sehr gut aufgestellt.

Justizstaatsekretär Dr. Rudolf Kriszeleit skizzierte während des Symposiums die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten für den Einsatz moderner Videotechnik in grenzüberschreitenden Rechtshilfeverfahren, die in Anbetracht eines zusammenwachsenden Europas immer weiter zunehmen.

Im Anschluss schilderten die europäischen Teilnehmer die Situation in ihren Ländern und diskutierten bei einer von Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit moderierten Podiumsdiskussion Weiterentwicklungsmöglichkeiten, für die sich Hessen auch auf europäischer Ebene einsetzen will.

Hinweis:

Videokonferenzen

In Hessen besteht die Möglichkeit, sich von anderen Orten live über Videokonferenztechnik an Verfahren des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M., der Landgerichte Frankfurt a. M., Darmstadt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg an der Lahn, Marburg und Wiesbaden sowie der Justizvollzugsanstalten Butzbach, Darmstadt, Frankfurt am Main III, Kassel I, Schwalmstadt, Weiterstadt und Hünfeld zu beteiligen. Von den vorstehenden Gerichten und Justizvollzugsanstalten können neben den Verbindungen zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Geschäftsbereichs auch jederzeit Verbindungen zu anderen, externen Gesprächspartnern in Deutschland sowie weltweit mittels ISDN-Leitungen oder über ein Computernetzwerk (IP-basierende Verbindung) geschaltet werden. Voraussetzung hierzu ist, dass das Videokonferenzsystem des externen Gesprächspartners die weltweiten Standards H.320 sowie H.323 erfüllt.

In Deutschland sehen die Verfahrensordnungen den Einsatz von Videokonferenztechnik bei Einverständnis der Parteien vor. Mit der hessischen Bundesratsinitiative (Drucksache 902/09) soll der Einsatz von Videokonferenztechnik in das Ermessen des Gerichts gestellt werden. Durch zeitgleiche Bild- und Tonübertragung können Parteien, ihre Bevollmächtigten, aber auch Dolmetscher, Sachverständige und Zeugen am Geschehen im Sitzungssaal teilnehmen. Gerade die Zeugenvernehmung im Ausland ist im Rahmen der europäischen und internationalen Rechtshilfe von elementarer Bedeutung.

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