Strafvollzug nicht für Wahlkampf mißbrauchen

22. Januar 2010 | Themenbereich: BSBD, Interessenvertretungen, Nordrhein Westfalen | Drucken

Im Rahmen einer Pressekonferenz wandte sich der Landesvorsitzende des BSBD NRW, Klaus Jäkel, heute mit ungewöhnlich scharfer Kritik an die politisch Verantwortlichen aller im NRW-Landtag vertretenden Parteien. „Es kann nicht angehen, dass der sensible Bereich des Strafvollzuges im Vorfeld der im Mai d.J. anstehenden Landtagswahlen im Mittelpunkt des politischen Geschehens gestellt wird und zu einer andauernden öffentlichen Auseinandersetzung führt. Man will die NRW-Justizministerin treffen, schädigt aber das Ansehen des gesamten Berufsstandes der Strafvollzugsbediensteten hier in NRW”, so Jäkel gegenüber Presse, Funk und Fernsehen.

Seit dem schlimmen Vorkommnis in der JVA Siegburg Ende 2006, das sicherlich auch im Zusammenhang mit dem zuvor erfolgten personellen Aderlass im NRW Strafvollzug zu setzen ist, wird nun jedes vermeintliche Vorkommnis in einer JVA zum Anlass genommen, seitens bestimmter Politiker den Rücktritt von NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter zu fordern. Dabei bedient man sich in der Regel aus Schlagzeilen bestimmter Boulevardblätter oder einer Aufarbeitung alter Vorkommnisse aus den Jahren 2008 usw., die den Politikern und der Presse seit Jahren bekannt sind.

„Man will politischen Gewinn erzielen, trifft aber den gesamten Berufsstand der Strafvollzugsbediensteten insbesondere hier in NRW. Das ist unseriös und schädigt den Vollzug insgesamt,” so Jäkel gegenüber den Pressevertretern.

Noch in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag NRW am 13. Januar 2010 hat der stv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger, zu recht darauf hingewiesen, dass es besondere Vorkommnisse in den Justizvollzugsanstalten immer gab und auch zukünftig gegen wird. „Dieser Hinweis des SPD-Abgeordneten ist richtig und wird vom BSBD voll und ganz unterstützt,” so Jäkel.

Jeder im Strafvollzug tätige Bedienstete oder ehrenamtliche Betreuer weiß, wie schnell Gefangene unberechtigte Beschuldigungen gegenüber Bediensteten oftmals bewusst erheben. Leider neigen auch einige Staatsanwaltschaften dazu, solche Beschuldigungen sogleich medienwirksam aufzugreifen und mit drastischen Ermittlungsmaßnahmen gegenüber den betroffenen Bediensteten „zuzuschlagen”. Wenn allerdings im Verlauf der Ermittlungen die in der Regel bestehende Unschuld des oder der Bediensteten festgestellt wird, wird dann allerdings auf eine Pressemitteilung verzichtet.

Es besteht kein Zweifel, dass es, wie in jedem Berufsstand, auch im Strafvollzug in seltenen Fällen, schwarze Schafe unter den Bediensteten oder auch Schwachstellen im System geben kann. Dies sind Ausnahmefälle und nicht die Regel. Im politischen Raum, und dies gerade im Vorfeld von Landtagswahlen, daraus allerdings der Öffentlichkeit gegenüber sehr medienwirksam und oft tagtäglich immer wieder zu suggerieren, im NRW Strafvollzug herrsche das Chaos, ist eine Beleidigung und Desavouierung der hoch belasteten Bediensteten aller Laufbahnen.

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