Justizministerin prüft Kontrollen von JVA-Mitarbeitern
31. Dezember 2009 | Themenbereich: Nordrhein Westfalen, Strafvollzug | DruckenNach der Flucht von zwei Strafgefangenen aus der JVA Aachen, die vermutlich durch einen Justizvollzugsbediensteten unterstützt wurde, erwägt NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter nun Personenkontrollen mittels Sicherheitsschleusen und Zugangskontrollen für die Beschäftigten des NRW-Strafvollzuges. Der BSBD erhebt gegen solchen Maßnahmen gravierende Bedenken.
Der vermutlich durch einen Bediensteten der JVA Aachen begünstige Ausbruch von zwei Strafgefangenen hat auch in der Politik eine Debatte über die Sicherheit in den NRW-Justizvollzugsanstalten entfacht. NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter als auch Politiker fordern nun bessere Sicherheitskontrollen und denken dabei insbesondere an Überprüfungen bei den Bediensteten.
„Derartige Reaktionen mögen verständlich sein, aber sie sind überzogen”, so BSBD-Landesvorsitzender Klaus Jäkel heute gegenüber den Presse. „Sicherlich hat es in der JVA Aachen ein schwerwiegendes Vorkommnis gegeben. So müssen zunächst die Fehler genau analysiert und für die Zukunft abgestellt werden. Auch muss die Sicherheitstechnik innerhalb und außerhalb der NRW-Justizvollzugsanstalten für Kontrollen, z.B. durch intakte Videoanlagen, weiterentwickelt werden. Nicht nur „fehlgeleitete” JVA-Mitarbeiter sondern auch Rechtsanwälte, die in der Vergangenheit ja auch Waffen und Sprengstoff eingeschleust haben sollen, dürfen in Justizvollzugsanstalten keine offenen Türen finden, durch die sie ungehindert solche Waffen usw. einbringen können,” so Jäkel.
Leider werden sich aber Vorkommnisse in Justizvollzugsanstalten, gleich welcher Art, niemals völlig verhindern lassen. In jedem Sicherheitssystem – und sei es dem Anschein nach auch noch so perfekt – wird irgendwann wieder ein Fehler gemacht, oder es wird sich eine kleine Lücke finden.
Nicht nur die Sicherheitsexperten des Vollzuges in NRW sondern auch in anderen Bundesländern haben durch Vorkommnisse in der Vergangenheit Lehren gezogen. So wurden auch in den letzten Jahren bei den Einstellungen junger Nachwuchskräfte die Qualitätsanforderungen weiter angehoben. Auch Zuverlässigkeitsüberprüfungen für alle JV-Bediensteten werden regelmäßig durchgeführt.
Die bestehenden Gesetze und personenbezogenen Überprüfungen sind ausreichend und werden angewendet. Jeder, der sich in eine Justizvollzugsanstalt begibt, bekommt das zu spüren.
Vielleicht ergeben sich aber auch bei den weiteren Ergebnissen über die Flucht der beiden Strafgefangenen aus der JVA Aachen Hinweise darauf, dass zukünftig bei anlassbezogenen Zweifeln bestimmter Personen, sei es bei Bediensteten, Rechtsanwälten usw. dienstaufsichtsrechtlich schneller gehandelt werden sollte!
So könnten beabsichtigte Ausbrüche von Gefangenen evtl. auch ohne Personenkontrollen verhindert werden!


