Entsendegesetz für die Polizei
21. Dezember 2009 | Themenbereich: Auslandseinsätze, Nordrhein Westfalen | DruckenDer nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hat ein Entsendegesetz für die in Afghanistan eingesetzten deutschen Polizeibeamten gefordert. Gegenüber dem Nachrichten-Magazin „Der Spiegel” erklärte Richter: „Während in Deutschland kein Polizeieinsatz bei einem Fußballspiel ohne vorherige Gefährdungsprognose abläuft, schicken wir Polizisten in ein Kriegsgebiet ohne ausreichende Informationen über die Sicherheitslage und ohne Evakuierungspläne”. Eine Ausbildung von afghanischen Polizisten sei unter den derzeitigen Umständen nicht zu gewährleisten, kritisierte Richter im „Spiegel”. Sie sei zudem weitgehend kontraproduktiv, weil ein erheblicher Teil der von den deutschen Polizisten ausgebildeten afghanischen Sicherheitskräfte zu den Taliban überlaufen würde.
Richter fordert, dass Polizeibeamte aus NRW nur nach vorheriger Zustimmung des Landtags nach Afghanistan geschickt werden dürfen. Ein entsprechendes Entsendegesetz gibt es bislang nur für die Bundeswehr. Für den Einsatz von deutschen Polizeibeamten in anderen Ländern fehlt hingegen eine parlamentarische Kontrolle. Bevor der nordrhein-westfälische Landtag über ein entsprechendes Entsendegesetz für die Polizei entscheidet, müsse die Bundesregierung verbindlich erklären, ob es sich beim Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan um einen Kriegseinsatz handelt oder nicht.


