Tarifvertrag des Sicherheitsgewerbes

17. Dezember 2009 | Themenbereich: Security | Drucken

Am 9. Oktober 2009 wurde zwischen den Landesgruppen Berlin und Brandenburg des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) ein Tarifvertrag mit ver.di abgeschlossen. Im Nachgang zur öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses am 25. November 2009 haben Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm, und der brandenburgische Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, Günter Baaske, den Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie den Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in Berlin und Brandenburg für allgemeinverbindlich erklärt.
„Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages bindet nun alle Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg an dessen Mindestanforderungen. Diese sind Grundlagen für einen fairen Wettbewerb und können ausschreibenden Stellen, insbesondere der öffentlichen Hand, als Bewertungsgrundlage dienen”, so Rainer Ehrhardt, BDWS-Landesgruppenvorsitzender Berlin. Ferner sei somit eine Kontinuität bei den Tariflöhnen gewahrt, die sowohl für Arbeitgeber als auch für nahezu 22.000 Beschäftigte im privaten Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg eine stabile Planungsgrundlage darstelle.

Der Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg tritt rückwirkend zum 1. November 2009 in Kraft. Für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in Berlin und Brandenburg wird der Entgelttarifvertrag zum 1. Januar 2010 Geltung erlangen. Dabei steigen die Löhne für einfache Sicherheitshilfstätigkeiten in Berlin um dreizehn Prozent und in Brandenburg sogar um 20 Prozent. In Berlin kommt es zu Erhöhungen von 5,50 Euro auf 6,25 Euro und in Brandenburg von 5,00 Euro auf 6,00 Euro. Für qualifizierte Tätigkeiten erreichen die Löhne bereits 7,50 Euro und darüber hinaus.

Ferner legt der Tarifvertrag fest, dass für Ausschreibungen von Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg für die öffentliche Hand ein Stundengrundlohn von 7,50 Euro gilt. Damit folgen die Tarifparteien unter anderem dem Berliner Senat mit seiner Forderung nach einem Mindestlohn von 7,50 Euro in einer Novellierung des Berliner Vergabegesetzes und den im Moment laufenden Vorbereitungen zu einem Vergabegesetz in Brandenburg.

2 Kommentare
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  1. Was sind eigentlich qualifiziertre Tätigkeiten ?

  2. In meinen Augen sind Qualifizierte Personen all die die mindestens die Sachkunde Prüfung abgelegt haben. All die die nur die Unterweisung der 34a haben sind in meinen Augen kein
    Qualifiziertes Personen.

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