Ärger über Vorverurteilung

4. Dezember 2009 | Themenbereich: BSBD, Interessenvertretungen, Nordrhein Westfalen | Drucken

Vor dem Hintergrund der Presseberichte der letzten Tage über den Ausbruch von zwei Strafgefangenen aus der JVA Aachen, der damit verbundenen Bewertung des NRW-Strafvollzuges, der Diffamierung der Strafvollzugsbediensteten als „Schließer, Wächter und Wärter” sowie der Vorverurteilung eines angeblich bei dem Ausbruch beteiligten Bediensteten sind die Strafvollzugsbediensteten weit über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus empört, entrüstet und verärgert.

Bereits unmittelbar nach bekannt werden des Ausbruchs der Strafgefangenen Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski aus der JVA Aachen waren sich auch die politisch Verantwortlichen sofort recht sicher, dass aufgrund von eindeutigen Videoaufzeichnungen ein Bediensteter der JVA Aachen den Gefangenen bei ihrem Ausbruch Beihilfe geleistet habe. Dieser Bedienstete wurde sogleich wegen der scheinbar eindeutigen Beweislage nicht als Beschuldigter, sondern vielmehr als Krimineller, der die Seiten gewechselt hat, vorverurteilt. Begleitet wurde diese Aussage von der Vermutung, wo ein krimineller Bediensteter sei, könnten es auch zwei oder drei sein. Diese Ausführungen haben bei den Strafvollzugsbediensteten nicht nur in NRW, sondern in ganz Deutschland, große Verärgerung ausgelöst.

In der Ausgabe der Aachener Zeitung vom 2.12.2009 (AZ-WEB) wird unter Bezugnahme auf Äußerungen des zuständigen Oberstaatsanwalts Robert Deller von der StA Aachen, der den betroffenen Bediensteten weiterhin für schuldig hält, u.a. ausgeführt:

„… auch wenn das Video der JVA-Überwachungskameras einen „Schönheitsfehler” hat. Der Bedienstete ist darauf nicht ein einziges Mal zusammen mit Heckhoff und Michalski zu sehen. Auch die Übergabe der Dienstwaffen ist nicht zu sehen – aus dem Bereich gibt es keine Aufzeichnung.”

Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: Der BSBD erwartet eine schonungslose Aufklärung ohne Rücksicht auf Personen. Wenn der beschuldigte Bedienstete tatsächlich an dem Ausbruch beteiligt gewesen ist, bedarf es einer deutlichen Verurteilung, ohne Wenn und Aber! Dieser Bedienstete hätte in diesem Fall dem deutschen Strafvollzug und den Strafvollzugsbediensteten einen schweren Schaden zugefügt. Bis es soweit ist, hat aber – wie bei jedem Untersuchungsgefangenen in Deutschland – auch für diesen Bediensteten die Unschuldsvermutung zu gelten!

BSBD-Landesvorsitzender Klaus Jäkel kritisierte gegenüber den Medien die bisherige Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen. Der Strafvollzug in NRW befindet sich nach seiner Einschätzung im Vergleich zu anderen Bundesländern und erst recht zum benachbarten Ausland auf dem Weg der Konsolidierung. Seit einigen Jahren ist der bis dahin von der Politik beschrittene Weg des vollzuglichen und personellen Aderlasses verlassen worden. Es wird der anerkennenswerte Versuch unternommen, wieder einen höheren Vollzugsstandard zu erreichen. Die große Motivation und hohe Qualifikation der Strafvollzugsbediensteten in Nordrhein-Westfalen, die über eine der besten Ausbildungen in Europa verfügen, sind ein hohes Gut. Dieses gilt es zu schützen vor pauschalen, ungerechtfertigten Angriffen. Und die politisch Verantwortlichen täten gut daran, das bislang Erreichte sichtbar zu verteidigen und einzuschreiten, wenn Strafvollzugsbedienstete durch unkundige Medienvertreter als „Schließer, Wärter oder Wächter” diffamiert werden.

Die Mitglieder der BSBD-Landesleitung werden – wie bisher – jedes Interview sofort unterbrechen, wenn eine der herabwürdigenden Anreden gebraucht wird. Die Strafvollzugsbediensteten arbeiten behandlungsorientiert und schaffen Sicherheit für die Allgemeinheit. Sie erwarten deshalb zu recht adäquate Umgangsformen.

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