Personenschutz bleibt beim BKA

30. November 2009 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Interessenvertretungen | Drucken

Im Bundeskriminalamt, in der Bundespolizei und im BDK wurde der Artikel im Fokus über eine mögliche Verlagerung der Aufgaben des Personenschutzes vom BKA zur BPOL zur Kenntnis genommen. Nunmehr erweisen sich die Mutmaßungen im Artikel jedoch als haltlos.

Beide Präsidenten der Sicherheitsbehörden haben sich für den jetzigen Status ausgesprochen und verfolgen keinerlei Ziele einer Aufgabenverlagerung. Aus dem BMI gibt es die gleichen Signale.

Im Rahmen der 55. BKA-Herbsttagung sagte der neue Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière explizit, dass das BKA-Gesetz in allen Punkten, auch in seinen Neuregelungen bestehen bleiben würde. Der BDK begrüßt diese Entwicklung und Bestätigung ausdrücklich, da die Aufgaben des Personenschutzes im BKA-Gesetz festgeschrieben und historisch gewachsen sind.

Diese Aufgaben werden im Bundeskriminalamt mit Unterstützung der Bundespolizei nicht nur in professioneller Art und Weise erledigt, sondern haben sich über all die Jahre bewährt – und das ist auch gut so (um es mit einem Berliner Zitat auf den Punkt zu bringen).

Von: Bernhard Schürmann, BDK Verband Bund

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