Feuerwehr-Führerschein

30. November 2009 | Themenbereich: Bayern, Feuerwehr - Katastrophenschutz | Drucken

Innenminister Joachim Herrmann hat heute die ersten so genannten Feuerwehrführerscheine an Mitglieder der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Arbeiter-Samariter-Bundes und der Johanniter-Unfall-Hilfe übergeben. “Andere reden, wir handeln”, so Herrmann. “Bayern hat als erstes Bundesland von der Gesetzesänderung des Bundes Gebrauch gemacht und damit den Erwerb einer Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermöglicht. Wir haben die Möglichkeiten und Spielräume, die uns der Bund eingeräumt hat, voll ausgenutzt, um eine möglichst einfache, unbürokratische und kostengünstige Lösung zu erreichen. Mit dem Feuerwehrführerschein sichern wir die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen.”

Die seit 1999 geltenden europäischen Führerscheinvorschriften hatten den Pkw-Führerschein von 7,5 auf 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt. Bei den Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsorganisationen bestehen deshalb zunehmend Schwierigkeiten, jungen Nachwuchs zu finden, der die schweren Fahrzeuge fahren darf. Auf hartnäckiges Drängen Bayerns hatte der Bundestag im Sommer 2009 endlich den Weg für einen so genannten Feuerwehrführerschein frei gemacht. Für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen wurde eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung ermöglicht, deren Einzelheiten von den Ländern geregelt werden können.

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