BDK fordert Benachrichtigungspflicht bei Datenklau

29. Oktober 2009 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter | Drucken

Tatsächlicher Umfang von Datenklau wird oft verschleiert – der Bürger bleibt ahnungsloses Opfer. Der tatsächliche Umfang eines Datenklaus, ob nun bei Betreibern von Internetportalen, bei Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen oder Banken bleibt oft im Unklaren. Die Betreiber von Datenbanken wie von Internetportalen, den sogenannten Social-Networks, müssen für die Sicherheit ihrer gespeicherten Daten sorgen.

“Sollte es trotzdem zu einem Datenklau kommen, müssen die betroffenen Personen, deren Daten kopiert oder sonst in einer Form illegal erlangt worden sind, unverzüglich von den Betreibern über den Datenklau informiert werden, damit Schutzmaßnahmen wie z. Bsp. ein Wechsel der Kontonummer überhaupt veranlasst werden können”, fordert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen die Benachrichtigungspflicht bei Datenverlust für die Betreiber von Datenbanken.

“Dieses wird die Anstrengungen zur Sicherung persönlicher Daten von Kunden und Nutzern um ein Vielfaches der jetzigen Sicherungsmaßnahmen erhöhen”, prognostiziert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen einen sicherheitstechnischen Fortschritt bei den Datenbankbetreibern.

Die Versicherung, die Bank oder das Telekommunikationsunternehmen speichert die Personen bezogenen Daten ihrer Kunden nur zu rein geschäftlichen Zwecken. Eine andere Nutzung müsste vertraglich geregelt werden. Der Vertragspartner, in diesem Fall der Kunde, muss darauf vertrauen können, dass seine persönlichen Daten nur zu dem vorgenannten Zweck gespeichert und vor illegalem Zugriff gesichert werden.

“Gleiches gilt für die persönliche Daten des Nutzers (Users) eines Internetportals. Die Mitglieder stellen ihre persönlichen Daten im Rahmen des Netzwerkes ein. Damit ist nicht die freie Verfügbarkeit ihrer persönlichen Daten erklärt,”verweist der BDK-Chef Klaus Jansen auf die Zweckbindung von weitergegebenen persönlichen Daten.

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