Privatisierung des Strafvollzugs wegen zu hoher Kosten gestoppt
16. Oktober 2009 | Themenbereich: Bayern, Strafvollzug | DruckenDer Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat den als PPP-Projekt geplanten Bau der JVA Augsburg wegen Unwirtschaftlichkeit gestoppt. Im Gesamtpaket war ursprünglich die Errichtung der Anstalt im Rahmen eines Investorenmodells vorgesehen. Eine solche Privatisierung 3. Klasse ist durch die Bayerische Staatsministerin der Justiz, Dr. Beate Merk, immer entschiedenen abgelehnt worden. In dieser Auffassung hat sie der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) stets nachdrücklich unterstützt und bestärkt. Die jetzt durch den Haushaltsausschuss gefundene Entscheidung begrüßt der BSBD ausdrücklich. Bundesvorsitzender Anton Bachl, zugleich Vorsitzender des Landesverbandes der bayerischen Justizvollzugsbediensteten (JVB), würdigte den Stopp des PPP-Projektes als einen wichtigen „Schritt in die richtige Richtung”. Weiter erklärte Bachl: „Mit dieser eindeutigen und mit Blick auf die öffentlichen Kassen klugen Entscheidung wird zugleich die Teilprivatisierung im bayerischen Strafvollzug begraben”.
Bachl zufolge hat Ausschussvorsitzender Georg Winter (CSU) Wort gehalten. Dieser hatte im vergangenen Jahr in intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit dem JVB zugesichert, dass der Neubau der JVA Augsburg nur dann als Projekt mit privaten Partnern umgesetzt werde, wenn dieses wirtschaftlicher als ein Neubau in traditioneller Planungs- und Bauweise realisiert werden könne.
Die jetzt getroffene Entscheidung ist auch deshalb zu befürworten, weil die durch die Politik selbst erlassenen Regelungen zum Schutz der regionalen mittelständischen Industrie und des Handwerks jetzt auch tatsächlich eingehalten werden können. Eine solch paradoxe Situation wie in Hessen ist damit glücklicherweise vermieden worden. Die hessische Landesregierung hatte mit Blick auf den Neubau der JVA Hünfeld seinerzeit konstatiert, dass „privater Sachverstand” genutzt werden müsse, um diese selbstverordneten Regelungen zur Mittelstandsförderung durch PPP-Projekte wieder umgehen und unterlaufen zu können.
Ähnliche abwertende Aussagen, wie „der Staat kaufe Kompetenz ein” wurden, hinsichtlich des teilprivatisierten PPP-Projektes der JVA Offenburg in Baden-Württemberg, von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und der Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) „Mangel an eigenen Experten in der eigenen Verwaltung” zur geplanten Teilprivatisierung der JVA Großbeeren/Heidering in Berlin gemacht.
Inzwischen ist offenkundig, dass der Höhepunkt solcher Finanzierungsformen bereits 2007 überschritten wurde. Seit dieser Zeit wächst auch die ablehnende Haltung der Bürgerinnen und Bürger gegen die Übertragung von staatlichen Aufgaben auf private Unternehmen. Wenn man in diesem Zusammenhang nach Sachsen-Anhalt blickt, so ist offensichtlich, dass die zwischenzeitlich eröffnete JVA Burg-Madel in ihren Planungen sehr stark der JVA Augsburg ähnelt.
Für die 25 jährige Laufzeit hat die Landesregierung sage und schreibe 525 Mio. Euro eingeplant. Damit muss das Land jährlich rd. 21 Mio. Euro an Miete aufbringen. Und auch die Baukosten von 100 Mio. Euro zeugen nicht gerade von einem ausgeprägten Sparwillen. Berücksichtigt man noch die laufende Finanzierung des staatlichen Bereiches, der 60 Prozent der Gesamtbetriebskosten ausmacht, dann erweist sich die JVA Burg-Madel für die Landesfinanzen als Fass ohne Boden.
Die Vergleichszahlen belegen dies eindrucksvoll: Die zuletzt in Bayern fertiggestellte JVA Landshut, die durchaus mit Burg-Madel vergleichbar ist, kostete ganze 72,4 Mio. Euro, was 131.000 Euro je Haftplatz entspricht. Zwar verfügt Landshut über 100 Haftplätze weniger, würde man jedoch auf die Kapazität der JVA Burg-Madel hochrechnen, läge die Gesamtbausumme immer noch um fast 15 Mio. Euro unter der veranschlagten Bausumme für Burg-Madel.
„Ein solcher Umgang mit Steuergeldern ist finanzpolitisch unverantwortlich. Man muss sich deshalb auch nicht wundern, dass Sachsen-Anhalt das Flächenland mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung ist. Die Probleme sind hausgemacht”, kritisierte BSBD-Bundesvorsitzender Anton Bachl die Teilprivatisierung der JVA Burg-Madel.
Der bayerische Weg ist richtig und konsequent. Der CSU-Haushaltsexperte Georg Winter erläuterte nicht ohne Stolz, dass in Bayern eben mit einem spitzen Bleistift gerechnet wer-de. „Wirtschaftlichkeit muss Vorfahrt haben, deshalb wurde die Finanzierung des geplan-ten Neubaus der JVA Augsburg-Gablingen noch einmal überprüft. Die letzte und ent-scheidende Auswertung ergab für Gablingen, dass die herkömmliche Bauweise unter Lei-tung der staatlichen Bauverwaltung Bayern deutlich günstiger kommt”, stellte der CSU-Politiker klar.
Auch wenn der Strafvollzug sich allein schon im Interesse des Steuerzahlers an wirtschaft-lichen Maßständen zu orientieren hat, so darf nicht übersehen werden, dass mit der schleichenden Privatisierung in Amerika, Frankreich und im angelsächsischen Raum je-weils die Freiheitsrechte der Menschen mit der Folge extrem ansteigender Gefangenen-zahlen sukzessive finanziellen Interessen unterworfen worden sind. Diese Entwicklun-gen mahnen uns daran, dass der Strafvollzug dauerhaft und vollständig eine staat-liche Kernaufgabe bleiben muss, sollen die Gesamtkosten des Strafvollzuges nicht vollends aus dem Ruder laufen.


