Tarifangebot für Berlin

30. September 2009 | Themenbereich: Beamten-Tarifrecht, Berlin | Drucken

Nachdem der Senat die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin nach den Bundestagswahlen gelegt hat, erfolgte ein erstes Angebot:
Ab dem 1.1.2010 soll für alle Angestellten und neu eingestellten Arbeiter der TV-L gelten.

  • Für alle Arbeiter, die vor dem 1.1.2010 beschäftigt sind, soll der TVöD gelten.
  • Über die Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Zuwendung müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.
  • Lohn- und Vergütungserhöhungen sollen erst ab 1.1.2011 gezahlt werden. Hier gilt die Tabelle Mai 2004 plus Sockelbetrag von 65,00 €.
  • Ab 1.1.2011 wird die Zuwendung für alle nach den Grundsätzen des BAT berechnet.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit soll 40 Stunden betragen.
  • Ab 1.1.2012 sollen die ab 2012 abgeschlossenen prozentualen Erhöhungen dynamisch auch für Berlin gelten. Damit sind nur die eventuellen Prozente gemeint. Ausgenommen sind Sockelbeträge oder Einmalzahlungen.
  • Ab 2012 will sich der Senat bemühen, die bis dahin ausgefallenen Tarifanpassungen nachzuzahlen.
  • Der Tarifvertrag soll 2 Jahre laufen.

Dieses Angebot wird von der GdP als Minusangebot bewertet. Damit wird insgeheim eine weitere versteckte Gehaltsabsenkung ohne Freizeitausgleich angeboten. Der rot/rote Senat versucht weiterhin, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes tariflich von den anderen Ländern abzukoppeln. Nach 6 ½ Jahren Gehaltsreduzierung ist tarifvertraglich kein Ende in Sicht. Von Absichtserklärungen kann sich keiner etwas kaufen.

Am 28.10.2009 erfolgt eine weitere Verhandlungsrunde.

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