Zahl der rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren angestiegen
25. September 2009 | Themenbereich: Justiz, Saarland | DruckenIm Jahr 2008 mussten sich insgesamt 15 282 Personen in Strafverfahren vor den Gerichten des Saarlandes verantworten. Dies entspricht nach Mitteilung des Statistischen Amtes des Saarlandes im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 9,3 Prozent. Die Zunahme an Strafverfahren betraf sowohl die Erwachsenen (+ 9,6 %) als auch die Heranwachsenden (+ 5,4 %) und die Jugendlichen (+ 10,2 %).
Im Berichtszeitraum erfolgten 12 548 Verurteilungen, was im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 7,8 Prozent entspricht. Die Zahl der eingestellten oder auf andere Art entschiedenen Verfahren und die Zahl der Freisprüche nahmen in diesem Zeitraum um 14,4 bzw. 26,9 Prozent zu.
Nach allgemeinem Strafrecht wurden 10 682 Personen verurteilt. Davon erhielten 2 132 eine Freiheitsstrafe, die in mehr als drei Viertel der Fälle zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Geldstrafe erhielten 8 550 Personen. Nach dem Jugendstrafrecht wurden 1 866 Personen verurteilt. Davon wurden 258 junge Menschen mit einer Jugendstrafe belegt, die ebenfalls in drei Viertel der Fälle zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weitere Sanktionen des Jugendstrafrechts sind Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln. Sie wurden in 1 464 bzw. 144 Fällen ausgesprochen.
Fast die Hälfte aller Verurteilten war bereits vorbestraft, der Anteil der weiblichen Verurteilten lag mit 18 Prozent leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Zahl der ausländischen Verurteilten, die 15,7 Prozent aller Verurteilten ausmachten, hat sich um 11 Prozentpunkte erhöht.
Die meisten Verurteilungen erfolgten wegen Straftaten gegen das Vermögen (42 %), gefolgt von Straßenverkehrsdelikten (29 %) und Straftaten gegen die Person, die der Grund für fast jede fünfte Verurteilung waren.
Es ist zu beachten, dass im Berichtsjahr 2008 bei 253 Minderjährigen (182 Jugendlichen und 71 Heranwachsenden) von der Strafverfolgung nach § 45 Jugendgerichtsgesetz abgesehen wurde. Darüber hinaus wurden 51 Erwachsene mit Strafvorbehalt verwarnt. Diese Personen zählen nicht zu den Abgeurteilten.


