Staatsekretär Dr. August Hanning: Polizei und Verfassungsschutz

Zur Medienberichterstattung über angebliche mögliche Ausweitungen der Befugnisse des Verfassungsschutzes bzw. Vermischen der Aufgaben des Vergassungsschutzes und der Polizei nimmt der Staatssekretär Stellung:  “Es war und ist üblich, dass zur Vorbereitung auf die nächste Legislaturperiode in allen Abteilungen am Ende einer Wahlperiode die Referatsleiter in einer Stoffsammlung die erledigten und noch offenen fachlichen Punkte aus ihrer Sicht zusammenstellen. Dies dient ausschließlich dem eigenen Überblick der betroffenen Arbeitseinheiten. Auch die Referate der Sicherheitsabteilung des BMI waren beauftragt, eine solche Stoffsammlung zu erstellen. Es handelt sich um eine interne Aufzeichnung erledigter und offener Themen. Es entspricht der fachlichen Eigenverantwortung der Fachreferate unterhalb der Leitungsebene, selbstständig solche Übersichten zu erstellen. Eine Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz war und ist niemals Politik des BMI und ist weder Bestandteil der Stoffsammlung noch Gegenstand interner Überlegungen im BMI. Die Führung von Koalitionsgesprächen nach einer Bundestagswahl obliegt ausschließlich den dazu bestimmten politischen Verantwortlichen. Hierzu können – zum geeigneten Zeitpunkt – fachliche Vorschläge der Abteilungen eines Ministeriums herangezogen werden, die sich dann strikt an politischen Vorgaben orientieren.”


Internet: http://www.cop2cop.de/2009/09/25/staatsekretar-dr-august-hanning-polizei-und-verfassungsschutz/