Skandal! Finanzminister verhindert Zulage für Personenschützer in Afghanistan und im Irak
3. September 2009 | Themenbereich: Auslandseinsätze | DruckenDas Bundeskabinett hat am 02.September 2009 die Erschwerniszulagenverordnung – EzulV, an-ders als im Spitzengespräch mit den Gewerkschaften (dbb/DPolG) verhandelt, beschlossen.
Der mit der Bundesregierung verhandelte Entwurf sah zunächst folgendes vor:
- Zahlung einer Erschwerniszulage für die Personenschutzkommandos der Bundespolizei für den Botschafterschutz in Afghanistan und im Irak.
- Vollständiger Wegfall der Anrechnungsregelung des § 20 (4) EZulV;
Auszahlung der Schicht- und Wechselschichtzulage in voller Höhe. - Erhöhung der Erschwerniszulage für das fliegende Personal.
Durch eine dem Vernehmen nach ablehnende Haltung der politischen Leitung des Bundesfinanz-ministeriums, wurde der Entwurf tatsächlich mit einer deutlichen Verschlechterung vom Bundeska-binett beschlossen. Die Zulage für die Personenschützer in Afghanistan und im Irak viel diesem unverständlichen Akt des Finanzministers dabei gänzlich zum Opfer.
„Ein Skandal”, so der Bundesvorsitzende vom Fachverband Bundespolizei in der DPolG, Hans-Joachim Zastrow. „Wer diesen Kollegen, von den erwartet wird, dass sie schlimmstenfalls ihr Leben zum Schutz von Botschaftern und Politikern in umkämpften Regionen dieser Welt einsetzen, eine Zulage von 300 € verwehrt, sollte der persönliche Personenschutz auch in Deutschland entzogen werden. Ich fordere Bundesinnenminister Dr. Schäuble auf, unter diesen Voraussetzungen keine Bundespolizisten als Personenschützer nach Afghanistan oder in den Irak zu entsenden”, so Zastrow.
Der Gewerkschafter sieht in der einseitigen Reduzierung der Verordnungsvorlage ein Stück Scheindemokratie. „Anders könne es nicht genannt werden, wenn ein in den Ministerien abgestimmter Entwurf mit den Gewerkschaften verhandelt, jedoch eine deutlich veränderte Vorlage auf dem Kabinettstisch lande. Wer solche Böcke vor den Bundestagswahlen schießt, muss damit rechnen, von den Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei abgestraft zu werden!” so der Fachverbandsvorsitzende.
Im Ergebnis wurde die Konkurrenzregelung für die Wechselschichtzulage bzw. Schichtzulage bei gleichzeitigem Anspruch auf bestimmte andere Stellenzulagen geringfügig verbessert. Effektiv erhält dieser Personenkreis eine Erhöhung der Wechselschichtzulage um lediglich 25 %. Darüber hinaus wurden die Zulagen für das fliegende Personal in der Bundespolizei erhöht.


