Offener Brief zur Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Innenminister,
die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat bereits im Jahre 1999 die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in allen wesentlichen Verwaltungsbereichen beschlossen. Nunmehr soll dieses Instrument auch Einzug in die Landespolizei halten.
Eingedenk der Erfahrungen von Kriminalbeamten anderer Bundesländer mit der Kosten- und Leistungsrechnung und natürlich eigener Überlegungen bitten wir Sie, unsere nachfolgenden Argumente mit Ihren gestellten Zielen zu vergleichen und anschließend einzuschätzen, ob eine Einführung in die Landespolizei tatsächlich einen erkennbaren Nutzen bringen würde.
1. Die neuen Steuerungsmodelle, deren Bestandteil die Kosten- und Leistungsrechnung ist, sind keine erfundenen Elemente ausschließlich für die Polizei. Sie wurden von Unternehmensberatern in der Vergangenheit vielfach als „Wunder- und Heilmittel” an Organisationen der Wirtschaft verkauft. Vorausetzung war dabei immer, dass Qualitätsdefizite erkannt worden sind. Denn im Mittelpunkt der neuen Steuerungsmodelle stehen bessere Ergebnisse nach festgestellten Qualitätsmängeln. Diese erkannten Defizite sind u. a. mangelhafte Führungskompetenz, eine Budgetierung ohne Platz für Kreativität, eine fehlende Fachausbildung oder der Personalabbau. Es bedarf aus unserer Sicht keinesfalls der seit Jahren von den Gewerkschaften und Berufsverbänden kritisierten neuen Steuerungsmodelle, um diese in unserem Bundesland erkannten Mängel zu beheben.
2. Gerade für die Kriminalpolizei ist die Kosten- und Leistungsrechnung kein echtes Steuerungselement, da wegen des geltenden Legalitätsprinzips bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben keine Prioritäten gesetzt werden dürfen. Es gäbe hier offensichtlich nur die Möglichkeit, Sachbearbeiter im Eingangsamt mit der Bearbeitung von Straftaten zu beschäftigen, weil nach den Prinzipien der Kosten- und Leistungsrechnung Hauptkommissare einfach zu teuer wären.
3. Genau wie die Zielvereinbarungen wird die Kosten- und Leistungsrechnung nur dann zu einem sinnvollen Element, wenn sie vom Mitarbeiter beeinflussbare Aufgaben steuern will. Die Kriminalsachbearbeitung jedoch wird von den Straftaten, dem anzeigenden Bürger oder den gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Wir verweisen an dieser Stelle auf die von uns zur Verfügung gestellten Gutachten, die eine Verwendung der Zielvereinbarungen bei der Kriminalitätsbekämpfung sogar als strafbar einstuften. Im Übrigen sind die Inhalte dieser Rechtsgutachten bis zum heutigen Tage unwiderlegt.
4. Wie die Erfahrungen gerade aus Nordrhein-Westfalen zeigen, stehen Aufwand und Nutzen der neuen Steuerungsmodelle in keinem vertretbaren ökonomischen Verhältnis zueinander. Eine dogmatische und an der Praxis vorbei gehende Umsetzung entwickelte sich zu einer zusätzlichen Aufgabe für die Polizei, die wiederum einen hohen und wirtschaftlich unsinnigen Personalbedarf hervorrief. Nicht ohne Grund hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in ihren Koalitionsvereinbarungen im Jahre 2005 die wesentlichen neuen Steuerungsmodelle, so auch die Kosten- und Leistungsrechnung, beerdigt.
5. Überwiegende Einsparpotentiale wird die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung keinesfalls erbringen. Die offensichtlich vorhandenen Mängel und Missstände bei den Ausgaben und der Mittelverwendung in unserer Landespolizei sollten behoben werden können, indem fachlich versierte Mitarbeiter die ohnehin schon bestehenden Kontroll- und Weisungspflichten korrekt und kompetent ausüben. Sollten wir wie in anderen Bundesländern dutzende von Kollegen mit der Kontrolle oder Überwachung der Kosten- und Leistungsrechnung beauftragen, kostet dies wieder Personal, welches uns dann bei der Prävention, Gefahrenabwehr, Verkehrsunfall- und der Kriminalitätsbekämpfung fehlen wird. Es sollte nicht sein, dass sich Polizisten in der Umsetzung betriebswirtschaftlicher Maßregeln versuchen, die für gewinnorientierte Unternehmen erdacht wurden. Hier muss ein klares Scheitern, wie in anderen Bundesländern erfolgt, prophezeit werden.
6. Unsere Argumente gehen jetzt sogar ein Stück über den Polizeihorizont hinaus. Es wird von Vielen sogar angezweifelt, ob das gesamte System der neuen Steuerung überhaupt in der Wirtschaft Anwendung finden sollte. Unternehmensberater wie Reinhard Sprenger entlarvten in zahlreichen Veröffentlichungen die Grundsätze der neuen Steuerungssysteme als Lippenbekenntnisse. Eines aber können die Kosten- und Leistungsrechnung wie auch andere neue Steuerungen – sie können schwachen Führungskräften die Arbeit erleichtern. Eine Verantwortung im klassischen Sinne ist nicht mehr gefragt, es wird nur noch abgerechnet.
7. Laut der Veröffentlichung zur Einführungsveranstaltung der Kosten- und Leistungsrechnung in die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns im Intranet der Polizei wurden die Teilnehmer auf die Erwartung eingeschworen, dass der Nutzen der Maßnahme höher sein muss als der zu erwartende Aufwand. Ein Blick in andere Bundesländer hätte den Sprecher vermutlich schweigen lassen.
8. Als besonders schwierig wird sich, auch wieder wie in anderen Bundesländern, die Produktbeschreibung gestalten. Will tatsächlich jemand definieren wollen, wie innerhalb der kriminalpolizeilichen Arbeit eine einfache oder schwere Vernehmung, Durchsuchung oder Observation bestimmt werden kann. Oder sollen wie in Sachsen-Anhalt Kennzahlen für die Aussagequote festgelegt werden (Vorsicht, hier bewegen wir uns an der Grenze zu verbotenen Vernehmungsmethoden!)? Und wer glaubt, Kennzahlen für das kriminalistische Denken, beispielsweise für die Versionsbildung, aufzeigen zu können? Dazu kommen noch Unabwägbarkeiten in einem Strafverfahren, die der Bearbeiter nicht steuern kann. All diese Faktoren sind für einen Ermittler nicht steuerbar und nicht beeinflussbar, trotzdem sollen wir daran gemessen werden?
Die genannten Punkte sollen keine abschließende Aufzählung unserer Gegenargumente darstellen.
Der (kriminal-)polizeiliche Sachbearbeiter wird sich immer solchen Modellen verweigern, die von vorgesetzter Stelle übergestülpt werden, da sie demotivierend und deshalb zum Scheitern verurteilt sind. Controlling, Mittelverwaltung und eine sachgerechte Bewertung der Leistung von Mitarbeitern sind bereits durch die in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Rechtsvorschriften sowie die Rechte und Pflichten eines jeden Mitarbeiters der Landespolizei kompetent und objektiv möglich. Hier muss der Hebel angesetzt werden, um festgestellte Qualitätsmängel bei Mitarbeitern und Vorgesetzten zu beheben. Bereits jetzt ist möglich, was der Unternehmungsberater Sprenger in seinem Buch „Mythos Motivation” als Führungsverhalten formuliert: Klare Leistungsvereinbarungen auf der sachlichen Ebene und Wertschätzung auf der ganzen Ebene.
Was wir wirklich brauchen, sind neue und moderne Führungsstrukturen mit Führungswerkzeugen, die die Qualität und die Leistungsfähigkeit wirklich fördern. Man könnte es auch nur Motivation nennen…
Auch wenn es manchem Betrachter anders erscheint, wir stellen uns ganz sicher nicht gegen die Verwendung von innovativen Kontrollinstrumenten und -mechanismen innerhalb unserer Landespolizei. Aber bitte nur dort, wo es sinnvoll und vom Mitarbeiter beeinflussbar und auch tatsächlich neu ist.
Jede Polizeibehörde verfügt über eine Haushaltsstelle. Sicher sind die Mitarbeiter dort zu motivieren, neue Führungselemente für sich zu entdecken.
Ansonsten sagt die Kriminalpolizei: „Neue Steuerung, Kosten- und Leistungsrechnung, Zielvereinbarungen – nein danke, denn hier nicht angebracht!”
Von: Ronald Buck
Internet: http://www.cop2cop.de/2009/08/31/offener-brief-zur-einfuhrung-der-kosten-und-leistungsrechnung-2/