Bundeslagebild „Organisierte Kriminalität“
21. August 2009 | Themenbereich: Bundeskriminalamt | DruckenDas Bundeslagebild „Organisierte Kriminalität“ enthält in gestraffter Form die aktuellen Erkenntnisse zu Lage und Entwicklung im Bereich der Organisierten Kriminalität.
Es wird vom Bundeskriminalamt auf Grundlage der im Mai 1990 von der AG Justiz/Polizei entwickelten Definition „Organisierte Kriminalität“ (siehe Nr. 3.1.2) in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern, dem Zollkriminalamt und dem Bundespolizeipräsidium erstellt.


