Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Nach dem juristischen Aus für das Alkoholverbot in Freiburg will Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) ein solches Verbot auf städtischen Plätzen durch eine Gesetzesänderung ermöglichen. „Ich lasse die Kommunen nicht im Stich”, sagte Rech am Freitag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des „Mannheimer Morgens”. „Städte und Gemeinden müssen die Möglichkeit bekommen, per Verordnung den Alkoholkonsum auf bestimmten Plätzen zu untersagen”, erklärte Rech.

Er kündigte an, nach der Sommerpause einen Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes vorzulegen: „Bis zur nächsten Freiluftsaison haben wir das in trockenen Tüchern.” Aus den Reihen des Koalitionspartners FDP kam heftiger Protest. Für eine gesetzliche Regelung hatten sich bereits die Grünen ausgesprochen. Der Städtetag und die SPD-Opposition im Landtag begrüßten Rechs Vorstoß.

Mit ihm reagiert der CDU-Politiker auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, der am vergangenen Dienstag das vor mehr als einem Jahr in Freiburg erlassene Verbot für unwirksam erklärt hatte. Nun darf in der Innenstadt der Breisgau-Metropole im Freien und auf öffentlichen Plätzen wieder Alkohol getrunken werden, ohne dass die Polizei dies verhindern kann. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung, da viele Städte dem Freiburger Beispiel folgen und ein ähnliches Verbot einführen wollten.

Die Formulierung in der Freiburger Polizeiverordnung sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter und gaben einem Jurastudenten Recht, der vor dem VGH geklagt hatte. Freiburg hatte mit seinem Alkoholverbot gegen zunehmende Kriminalität und Gewalt im sogenannten Bermudadreieck mit vielen Kneipen und Diskotheken vorgehen wollen.

Rech sagte: „Es geht mir um eine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Das Polizeigesetz ist bisher nur allgemein auf die Gefahrenabwehr und die Sicherung der öffentlichen Ordnung ausgerichtet.” Das vom Landtag in erster Lesung beratene nächtliche Alkoholverkaufsverbot vor allem an Tankstellen habe damit nichts zu tun, „wird aber durch die Änderung des Polizeigesetzes ergänzt.” Mit der FDP hat Rech nach eigenen Worten noch nicht über die Novelle gesprochen, ist sich aber sicher: „Wenn aus dem VGH-Urteil hervorgeht, dass die Richter die Notwendigkeit sehen, den Kommunen dieses Mittel an die Hand zu geben, dann wird sich der Koalitionspartner nicht dagegen wehren.”

Zumindest die FDP-Jugendorganisation sieht das ganz anders. Die Jungen Liberalen halten die geplante Änderung des Polizeigesetzes für rechtlich problematisch. Juli-Landeschef Leif Schubert sagte der dpa: „Man muss jetzt endlich aufhören mit Verboten und mit dem Stigmatisieren von Jugendlichen.” Bei der Landtagsdebatte über das nächtliche Verkaufsverbot habe er sich für die Rolle der eigenen Partei geschämt. Mit Blick auf die Mahnungen vor Komasaufen und Flatrate-Partys sagte Schubert: „Im Landtag sitzt ja niemand, der sagt: Das sind bedauerliche Einzelfälle.”

Dagegen meinte ein Städtetagssprecher: „Eine landesgesetzliche Regelung für kommunale Verordnungen ist nach der jüngsten Rechtsprechung des VGH nur konsequent.” Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen seien ein wirksames Mittel gegen Gewalt, Kriminalität und übermäßigen Alkoholkonsum insbesondere bei Jugendlichen.


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2 Comments To "Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen"

#1 Comment By Nobby On 1 August 2009 @ 21:08

Die Meinung, das Urteil des VGH Mannheim sei von bundesweiter Bedeutung, ist schlicht falsch.
Dies hat damit zu tun, daß in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Polizeibegriffe verwendet werden. So ist z.B. in NRW nicht die Polizei für die sog. “öffentliche Ordnung” zuständig, sondern die Ordnungsbehörden der Städte und Kreise. In der “Aktuellen Stunde” im WDR-Fernsehen erklärten denn auch die Leiter der Ordnungsämter in Städten, die auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes bereits ein solches Verbot erlassen haben, daß das Urteil des VGH Mannheim für sie keine Bedeutung habe. Sie wollen zunächst ein Urteil aus NRW abwarten.

mfG, Nobby

#2 Comment By Philipp39YearsOld On 15 Oktober 2009 @ 15:06

Ich finde meiner Meinung nach ist das ein totaler Schwachsinn das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen, denn das ist eine glatte Übertreibung. Jeder kann doch trinken wann, wieveil und wo er will und sonst müssten sie doch auch bald Chips und Süßigkeiten verbieten, denn die sind bekannsterweiße auch ungesund wenn man genug davon isst!!!!
Bald wird bestimmt noch vorgeschrieben wann und wie man aufs Klo gehen soll !!, wenn das auf jedenfall so weiter geht dann sag ich Goddbye Deutschland !!!

Mfg Philipp39YearsOld


Internet: http://www.cop2cop.de/2009/07/31/alkoholverbot-auf-offentlichen-platzen/