Beamte müssen vorsorgen

23. Juli 2009 | Themenbereich: Besoldung | Drucken

Mit zeitlicher Verzögerung werden die diversen Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Pensionen der Beamten übertragen. Dadurch entstehen neue Versorgungslücken, die durch private Vorsorge geschlossen werden müssen, warnt der Ratgeber „Finanziell sicher in Pension” aus dem Verlag des dbb Beamtenbund und Tarifunion.„Bis Ende 2000 war die finanzielle Welt für Pensionäre noch weitgehend in Ordnung: Den Höchstsatz von 75 Prozent des letzten Bruttogehalts bekam fast jeder Beamte, der in Pension ging”, so der Autor Werner Siepe in seinem Vorwort.

Länger arbeiten für weniger Pension

Doch inzwischen wurden die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest teilweise bereits wirkungsgleich auf die Versorgung der Beamten übertragen. Statt 35 Jahre benötigen Neupensionäre künftig 40 Jahre, um den dann auf 71,5 Prozent gekürzten Höchstsatz erreichen zu können.

Außerdem wird auch für Pensionäre die gesetzliche Altersgrenze schrittweise auf 67 angehoben. Wer vorzeitig – auch wegen Dienstunfähigkeit – in Pension geht, muss mit Abschlägen rechnen, analog zu denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis 2040 werden zudem die bisherigen Pensionsfreibeträge abgebaut, sodass Pensionen wie Renten einheitlich besteuert werden.
Private Vorsorge nicht nur mit Versicherungen

„Private Altersvorsorge tut also Not”, so das Fazit von Siepe. Im Ratgeber werden die Rürup- und die Riester-Rente sowie die Privatrente als zusätzliche Altersversorgung für Beamte vorgestellt.

Doch Beamte können auch anders vorsorgen, lautet die Botschaft. Hinzuverdienste für Pensionäre werden ebenso besprochen wie der Aufbau von Vermögen und das miet- und schuldenfreie Eigenheim.

Umständliche Berechnung

Der Ratgeber ist vor allem für diejenigen interessant, die sich näher mit den Grundlagen der Beamtenpension, deren Anspruchsvoraussetzungen und vor allem deren teilweise umständlicher Berechnungsweise auseinander setzen wollen. Dazu gibt es auch hilfreiche Internetlinks wie auf das Berechnungsprogramm des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, mit dem der bisher erreichte oder künftige angestrebte Ruhegehaltssatz berechnet werden kann.

Viele Detailfragen werden geklärt, zum Beispiel, wie sich Kindererziehungszeiten, Teilzeittätigkeiten oder frühere Ausbildungszeiten auf die Pensionsansprüche auswirken. Auch das häufige Zusammentreffen von in früheren Tätigkeiten erworbenen Rentenansprüchen und Pensionen wird erläutert.
Jüngere Beamte sollten Dienstunfähigkeit absichern

Besonders hingewiesen wird auf die Problematik der Dienstunfähigkeit, bei der vor allem jüngere Beamte außerordentlich schlecht versorgt zurückbleiben. Der Autor empfiehlt Beamten bis zu etwa 45 Jahren den Abschluss einer entsprechend für Beamte geeigneten Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Der Ratgeber eignet sich auch zur Sensibilisierung von Beamten, die oft noch glauben, von ihrem Dienstherrn vollversorgt zu werden. Dabei sollten sich Leser allerdings nicht an gelegentlich eingestreuter Werbung für den Versicherungspartner des dbb stören.

Einige Serviceinformationen sind veraltetet. Übersichten mit Versicherungsangeboten aus dem Jahr 2005 beispielsweise sind kaum noch hilfreich. Dagegen hilft ein Glossar auch beim Verständnis der teilweise eigenwilligen Begrifflichkeiten aus der Welt der Pensionen.

Lesetipp

Werner Siepe: Finanziell sicher in Pension, Leitfaden zur Pensionsplanung und -berechnung für Beamte, zweite überarbeitete Auflage 2009, 205 Seiten Din A 5, ISBN 978-3-87863-151-4, 15,90 Euro, dbb Verlag.

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