‚Terrorcamp-Gesetz’ ist verabschiedet
10. Juli 2009 | Themenbereich: Innere Sicherheit, Niedersachsen, Terrorismus | DruckenNiedersachsens Innenminister Schünemann begrüßt das vom Bundesrat heute verabschiedete „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ („Terrorcamp- Gesetz“). Damit ist eine empfindliche Sicherheitslücke im Staatsschutz- Strafrecht geschlossen worden. Das jetzt beschlossene Gesetz enthält unter anderem eine Vorschrift zur Bestrafung von Personen, die sich in einem ausländischen Terrorcamp ausbilden lassen, um schwere Gewalttaten in Deutschland zu begehen. Der Minister sieht in dem Gesetz eine wichtige Weichenstellung im Anti-Terror-Kampf: „Jetzt können die Sicherheitsbehörden zielgerichtet gegen Islamisten vorgehen, die als potenzielle Attentäter nach Deutschland wieder zurückkehren“, so der Innenminister.
Geheimdiensterkenntnisse belegen, dass in jüngster Zeit die Zahl von Terrorcamp-Absolventen deutlich zugenommen hat. Diese gewaltbereiten Extremisten sind nach Auffassung des Innenministers „tickende Zeitbomben, die als islamistische Kämpfer auf Abruf bereit stehen“.
Durch das neue Gesetz wird der Aktionsradius islamistischer „Gefährder“ hierzulande deutlich eingeschränkt. Es gelte aber, so Schünemann, die Handlungsfähigkeit des Rechtstaates auch in anderen Bereichen wie beispielsweise dem Polizeirecht zu stärken und die Arbeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung islamistischer Extremisten zukunftsfähig auszurichten.



