Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen

6. Juli 2009 | Themenbereich: Sachsen, Strafvollzug | Drucken

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde der Geschädigte, Jugendstrafgefangener in der JSA Regis-Breitingen, im Zeitraum April und Mai 2008 mehrfach und mit erheblicher Intensität von Mitgefangenen misshandelt. Im Hinblick auf die schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte des zum Tatzeitpunkt minderjährigen Geschädigten und die im Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht gesetzlich gebotene Zurückhaltung in der öffentlichen Darstellung werden hierzu keine weiteren Details bekannt gegeben.

Nachdem sich der Geschädigte Bediensteten gegenüber offenbart hatte, wurden die von ihm als vermeintliche Täter bezeichneten Mitgefangenen umgehend getrennt in verschiedenen Hafthäusern untergebracht. Es wurde der Einschluss der betroffenen Wohngruppe angeordnet, die einzelnen Gefangenen wurden angehört. Nachdem die Anstaltsleitung sich ein erstes Bild von den Vorfällen gemacht hatte, informierte sie unverzüglich die zuständige Staatsanwaltschaft Leipzig.

Der Anstaltsleiter hat den Anstaltsbeirat der JSA Regis-Breitingen in der auf die Vorfälle folgenden Sitzung im Juni 2008 über die Misshandlung des Gefangenen und die Einschaltung der Staatsanwaltschaft informiert.

Eine initiative Information der Presse oder Öffentlichkeit war unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Jugendstrafvollzuges nicht angezeigt. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wie etwa im Falle einer Entweichung, bestand zu keiner Zeit. Demgegenüber war zu berücksichtigen, dass es sich bei mehreren beschuldigten Mitgefangenen und dem Geschädigten um Jugendliche handelte. Das Staatsministerium der Justiz hat insoweit – wie dies bereits in den heutigen Pressemitteilungen des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Leipzig begründet wurde – den Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Jugendlichen zu berücksichtigen.

Zurückhaltung ist schließlich auch im Hinblick auf eine Bewertung der Tatvorwürfe geboten. Diese sind Gegenstand laufender Verfahren, ihre Feststellung obliegt allein den dafür zuständigen unabhängigen Gerichten. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den Sachverhalt aufgeklärt und ihren Teil der Arbeit damit zügig und gründlich erledigt. Ihre Prüfung hat kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Bediensteten der JSA Regis-Breitingen ergeben.

Über weitere Einzelheiten und die innerhalb des sächsischen Jugendstrafvollzuges gezogenen Konsequenzen wird Staatsminister Geert Mackenroth in der morgigen Kabinettspressekonferenz, 13:00 Uhr, im Medienzentrum der Sächsischen Staatskanzlei, informieren.

2 Kommentare
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  1. Neben der eigentlichen Arbeit der Bediensteten sind nunmehr noch die öffentliche Meinung und der öffentliche Druck gekommen, die es gilt auch mit den Jugendlichen der JSA aufzuarbeiten. In jeder Behörde Sachsens sind Personalmangel oder bürokratische Konzepte hinderlich um den Auftrag umzusetzen. Kurzum: Der öffentliche Druck verdoppelte die Arbeit in Regis.

  2. Was dort vorgefallen ist, ist meiner Meinung nicht normal, es kann nicht sein das von den Beamten nichts bemerkt worden sei.

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