GdP kritisiert Haltung des IM zur Regelbeurteilung

30. Juni 2009 | Themenbereich: Brandenburg, Gewerkschaft der Polizei | Drucken

Am 18. Juni 2009 wurde durch den Ausschuss für Inneres des Landtages Brandenburg über Parteigrenzen hinweg ein Vorschlag zu einer Gesetzesänderung eingebracht. Ziel dieses Antrages ist die Abschaffung der Regelbeurteilung. Grundlage dieses Vorschlages sind die Proteste der Gewerkschaft der Polizei, die mit Nachdruck auf die Missstände in der Brandenburger Polizei aufmerksam macht. Die von uns angeprangerten Probleme sind zum Teil in der Politik angekommen! Z.B. die Regelbeurteilung nach der Gaußschen Normalverteilungskurve.
Wir fordern neben der Abschaffung der Regelbeurteilung die Einführung der Regelbeförderung. Diesen zweiten Schritt (Regelbeförderung) wollen wir in mögliche Koalitionsverhandlungen einbringen, damit sie in den nächsten 5 Jahren dann endgültig in Brandenburg umgesetzt werden.

Was macht das Innenministerium als Oberste Dienstbehörde der Polizei? Die Regelbeurteilung soll fortgesetzt werden, „weil sie sich in der Praxis bewährt habe”.

Ist das Ignoranz oder Starrsinn? Das Ministerium sollte erneut die Kolleginnen und Kollegen vor Ort fragen, was sie von der berühmt berüchtigten Gaußschen Kurve halten. Und wie sie sich fühlen, wenn sie trotz überdurchschnittlicher Leistung als Mittelmaß eingestuft werden; nur weil sie aktuell nicht befördert werden sollen oder können.

Mit echter Leistungsbewertung hat diese Regelbeurteilung nichts zu tun.

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