Polizeigesetz: Kennzeichenlesegeräte und Peilsender bald möglich

23. Juni 2009 | Themenbereich: Hessen, Polizei | Drucken

Als einen „ausgewogenen Entwurf, der die praktische Arbeit der Polizei weiter verbessert und gleichzeitig die Bürgerrechte schützt” bezeichnete heute Hessens Innenminister Volker Bouffier den Entwurf der Fraktionen von CDU und FPD zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). „Die Befugnisse der Polizei müssen im Sinne der Sicherheit unseres Landes den aktuellen Erfordernissen angepasst werden, das sind wir den Bürgern schuldig”, betonte der Minister.

Wichtig ist dem Minister dabei, dass auch für die sogenannten Quellen - Telekommunikationsüberwachung eine rechtliche Grundlage geschaffen worden ist. „Wer heutzutage die Kommunikation von Kriminellen und Terroristen überwachen will, muss auch die Telefonie über das Internet ins Visier nehmen”, sagte Bouffier heute in Wiesbaden.

Darüberhinaus wurde bei der von den Koalitionspartnern vereinbarten Anpassung des Gesetzes auch für weitere wichtige Instrumente der Sicherheitsbehörden die rechtliche Grundlage der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Dazu zählen der Einsatz der Kennzeichenlesegeräte, der künftig in Hessen wieder genehmigt werden kann, ebenso wie die Möglichkeit, Wohnungen zu betreten, um beispielsweise Peilsender anzubringen.

„Wir wollen die Polizei rechtlich so ausstatten, dass sie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gewährleisten kann”, so Bouffier weiter. So nimmt bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung - kurz Quellen-TKÜ - die Polizei Telefonate über das Internet in den Fokus. „Diese Telefonate werden automatisch über die Software verschlüsselt”, so der Minister. Deshalb müssten die Gesprächsinhalte vor dem Eingreifen der Software abgehört werden - an der Quelle, also bei der Eingabe in die Tastatur oder beim Sprechen ins Mikrofon. „Die Verschlüsselungsmethoden dieser unzähligen Programme zu überwinden, wäre dagegen nicht zielführend”, erklärte Bouffier. Er betonte, dass dieser Eingriff keine neue Überwachungsmöglichkeit der Polizei sei, sondern vielmehr eine Anpassung der bisherigen Befugnisse an aktuelle Kommunikationsmöglichkeiten sei. „Bei der Telekommunikationsüberwachung schützen erprobte und vielschichtige Mechanismen den unbescholten Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen”, machte der Minister deutlich.

Die geplante Änderung des HSOG mache auch den Einsatz der Kennzeichenlesegeräte durch die hessische Polizei wieder möglich. „Es wird eine Regelung vorgeschlagen, die es den Beamten bei ihrer täglichen Arbeit möglich macht, dieses Mittel einzusetzen, die aber genauso sicherstellt, dass die Vorgaben der Verfassungsrichter eingehalten bleiben”, erläuterte Bouffier. Der Einsatz der Geräte sei in vielen Fällen sinnvoll. „Beispielsweise, wenn die Anreise von Problemfans vor einem Fußballspiel beobachtet werden muss oder auch wenn das Umfeld von gefährdeten Objekten geprüft wird”, erklärte Bouffier. Gleiches gelte für den Einsatz bei Fahndungsmaßnahmen oder auch bei der Unterstützung von Observationen.

Abschließend geregelt sei in dem Gesetzestext auch die Frage nach möglichen Bewegungsbildern. „Das hat im Verfahren und in der Öffentlichkeit die Gemüter bewegt. Wir haben deshalb in unserem Entwurf explizit aufgenommen, dass diese Bewegungsbilder in Hessen nicht zugelassen sind”, machte Bouffier deutlich.

In die aktuellen Überlegungen zur HSOG-Novelle sind die Erkenntnisse aus den Ermittlungen gegen Terroristen, etwa aus den Erkenntnissen der Anschläge in Madrid, aber auch aus den Erfahrungen rund um die Aktivitäten der so genannten Sauerlandgruppe eingeflossen. Beispielsweise sollen aus diesem Grund die Betretensrechte angepasst werden. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr kann es erforderlich sein, Gebäude zu betreten, um technische Mittel wie Peilsender anzubringen. „Das wird mit richterlicher Zustimmung möglich sein, wenn andernfalls die polizeiliche Aufgabenerfüllung wesentlich erschwert wäre”, so der Minister. Diese Befugnis gelte nicht nur im Zusammenhang mit der Wohnraumüberwachung, sondern erlaubt zum Beispiel auch das verdeckte Anbringen technischer Mittel an Fahrzeugen, die in einer Garage stehen.

Insgesamt zeigte sich der Innenminister zufrieden mit dem vorgelegten Gesetzentwurf. „Das hessische Polizeigesetz gilt bundesweit als eins der modernsten. Wir haben es jetzt fortentwickelt , um den Bürgern mehr Sicherheit zu geben.”


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  1. Man glaubt es kaum! Entweder ist dieses Gesetz absolut verfassungswidrig - falls nicht, handelt es sich bei unserer Verfssung nicht um eine freiheitlich-demokratische Grundordnung.

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