Elektronischer Personalausweis
20. Juni 2009 | Themenbereich: BMI, Innere Sicherheit | DruckenUmsetzungsphase für den elektronischen Personalausweis beginnt. BMI gibt 30 Teilnehmer für den zentral koordinierten Anwendungstest bekannt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus, hat die ausgewählten Teilnehmer des zentral koordinierten Anwendungstests für den elektronischen Personalausweis bekannt gegeben. Damit läutet das Bundesministerium des Innern (BMI) die Umsetzungsphase für die Einführung des neuen Ausweisdokuments ein.
Unter den 30 ausgewählten Services finden sich neben Bank- und Versicherungsdienstleistungen unter anderem auch Anwendungen zur Altersverifikation an Automaten und für Glücksspiele im Internet.
Daneben wird der elektronische Personalausweis auch beim Einchecken im Hotel, bei der
Fluggastabfertigung und beim E-Ticketing im Personennahverkehr zum Einsatz kommen. Erfreulich dabei ist, dass nicht nur größere Unternehmen und Behörden für den Test gewonnen werden konnten, sondern auch mehrere mittelständische Unternehmen.
Staatssekretär Dr. Beus äußerte sich erfreut über das große Interesse am Anwendungstest: “Die große Resonanz hat uns wirklich positiv gestimmt. Dass so viele Unternehmen und Behörden planen, den elektronischen Personalausweis für ihre Angebote einzusetzen, hat unsere Erwartungen sogar noch übertroffen.”
Insgesamt hatten sich rund 100 Unternehmen und Ämter dafür beworben, schon ab Herbst 2009
Anwendungen für den neuen elektronischen Ausweis zu entwickeln und in ihre Dienste zu
implementieren.
Der elektronische Personalausweis wird ab 1. November 2010 in Deutschland eingeführt. Er hat die
Größe einer Kreditkarte und vereint auf einem kontaktlosen Chip im Karteninneren mehrere
elektronische Funktionen. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Außerdem kann der elektronische Personalausweis ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur aufnehmen.
Das BMI will mit dem elektronischen Personalausweis neue Maßstäbe im Identitäts-Management setzen.
Erstmals wird ein hoheitliches Ausweisdokument mit der Möglichkeit des elektronischen
Identitätsnachweises für E Business und E Government kombiniert. Damit werden die Bürgerinnen und
Bürger zukünftig auch in der elektronischen Welt über eine sichere Identität verfügen und sind vor
vielen Spielarten der Cyberkriminalität wie Phishing und Identitätsdiebstahl geschützt.
Anbieter von Online-Services und deren Nutzer werden sich gegenseitig zuverlässig identifizieren
können. Auf die Prinzipien der Datensicherheit und der Datensparsamkeit wird dabei besonderer Wert
gelegt. Darüber hinaus bietet der neue elektronische Personalausweis durch die Speicherung eines
biometrischen Lichtbildes und die freiwillige Aufnahme zweier digitaler Fingerabdrücke ein höheres
Sicherheitsniveau bei Personen- und Grenzkontrollen.
Im zentral koordinierten Anwendungstest werden die nunmehr ausgewählten Dienstleister ab 1. Oktober 2009 in enger Zusammenarbeit mit dem BMI ihre Leistungen mit den neuen Funktionen des
elektronischen Personalausweises entwickeln, implementieren und im realitätsnahen Betrieb testen.
Zur Einführung im Jahr 2010 sollen diese Services dann dauerhaft zur Verfügung stehen.
Ebenfalls ab Oktober 2009 werden die neu einzuführenden Prozesse zur Beantragung und Ausstellung
des elektronischen Personalausweises in den Personalausweisbehörden erprobt


