Diskussion um Waffenrecht versachlichen

5. Juni 2009 | Themenbereich: Bayern, BMI | Drucken

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann rät angesichts der anhaltenden Diskussion zur Änderung des Waffenrechts zu mehr Sachlichkeit. “Ich halte den Entwurf zu einer Änderung des Waffengesetzes, wie ihn die Bundesregierung beschlossen hat, für einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem berechtigten Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse der Sportschützen und Jäger, die zur jahrhundertealten Tradition Bayern gehören”. Die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen würden von den allermeisten Schützen und Jägern sehr sorgfältig beachtet. Gerade deshalb dürften sie aber nicht durch ein paar wenige schwarze Schafe in Verruf kommen. Wo es Zweifel gibt, ob alles in Ordnung sei, müsse es auch angemessene Kontrollmöglichkeiten für die Behörden geben.

“Es gibt aber auch zukünftig kein voraussetzungsloses Wohnungsbetretungsrecht der Behörden zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung. Gegen den Willen des Inhabers darf eine Wohnung wie bisher nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden. Wer anderes behauptet, redet von früheren Forderungen, insbesondere der SPD, die längst nicht mehr aktuell und insbesondere nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sind.”

Das Verfassungsgrundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist also überhaupt nicht berührt und die entsprechenden Sorgen vom Landesjagdverband und der FDP völlig gegenstandslos.

2 Kommentare
Hinterlasse einen Kommentar »

  1. Eine nochmalige Verschärfung des deutschen Waffenrechts wird keinerlei “Mehr” an Sicherheit bringen! Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesstraßen von derzeit 100 auf 80 km/h wäre zwecklos, wenn Einzelne sich dann trotzdem nicht daran halten, sondern weiterhin mit 150 Sachen weiterrasen.
    Eins aber wäre vorstellbar: Die Anzahl von illegalen Waffen und derer Besitzer wird ansteigen, hier hat aber der Gesetzgeber keinen Einfluss an die Sorgfaltspflicht dieses Personenkreises zu appellieren, siehe hierzu die Situation in England!
    Aber es gibt noch Politiker die sich an dieser erneuten Hetzaktion gegen legale und zuverlässige Waffenbesitzer nicht beteiligen, also das Kreuz an die richtige Stelle setzen.
    Übrigens, ca. 100, bis heute nicht mehr aufgefundene Dienstwaffen staatlicher Einrichtungen, kursieren noch im Lande rum. es wären also auch unangemeldete Aufbewahrungskontrollen in staatlichen Dienststellen zu empfehlen, ebenso was die Zuverlässigkeit von bewaffneten Beamten im Umgang mit den Ihnen anvertrauten Schusswaffen betrifft.

  2. Solange die _verdachtsunabhängigen_ Kontrollen im Waffengesetz festgeschrieben werden sollen, ist auch die Unverletzlichkeit der Wohnung in Gefahr.
    Sollte sich der unbescholtene Bürger dagegen verwahren und die Kontrolleure mit Hinweis auf das Grundgesetz nicht hereinlassen, soll im Gegenzug die Waffenbesitzkarte entzogen werden können!
    Bei berechtigten Zweifeln an der sicheren Aufbewahrung, die der Waffenbesitzer auf Verlangen nachweisen muss, kann die Behörde bereits jetzt kontrollieren – aber eben nicht willkürlich, wie es im neuen Gesetz festgeschrieben werden soll.

Ihre Meinung ist uns wichtig,
kommentieren Sie diesen Artikel!

Jedoch, auf Cop2Cop gilt die Netiquette als Leitfaden für die Kommunikation. Alle Beiträge werden von Administratoren geprüft und freigeschaltet. Beiträge, die persönliche Beleidigungen, Diffamierungen, rechtswidrige Texte oder Werbung beinhalten, werden ebenso unkommentiert entfernt, wie Off-Topic-Beiträge und SPAM. Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse dient internen Zwecken und wird nie angezeigt.