Abwrackprämie ja – Kinderschutz nein
29. Mai 2009 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Bundesländer, Interessenvertretungen, Nordrhein Westfalen | DruckenMit der Rücknahme des Gesetzentwurfes zum Schutz vor Kindesmißhandlung haben Kanzlerin Merkel, die Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages dem Schutz vor Kindesmißhandlung einen Bärendienst erwiesen. Ja, sie haben versagt, sich blamiert, und zwar auf der ganzen Linie. Statt sich – wie es die Verfassung u. a. im Artikel 1 vorsieht – dem Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft zu widmen, sind sie eingeknickt vor verantwortungslosen Bedenkenträgern, Ignoranten und Verfassungsakrobaten. Wovor haben diese Politiker Angst. Vor den Wählern? Unbegründet, sie stehen zu 90% hinter dem Gesetzentwurf. Vor dem Bundesverfassungsgericht? Kann nicht, sein. Bei der Pendlerpauschale und anderen Gelegenheiten waren sie doch auch nicht zimperlich.
Und der Schutz von Minderheiten? Der wird doch sonst so groß geschrieben. Bei unseren Kindern geht das Interesse offensichtlich gegen Null.
In diesem Moment werden in Deutschland Kinder schwer körperlich und seelisch mißhandelt. Mit der jetzt offenkundigen Untätigkeit der Politik übernehmen jene Bedenkenträger und Verfassungsakrobaten eine Mitverantwortung dafür. Vielleicht findet sich ja bald ein angesehener Verfassungsrechtler, der mal genauso akribisch prüft, inwieweit die Politik durch Untätigkeit eine strafrechtlich relevante Mitverantwortung trägt.
Nein, meine Damen und Herren Politiker so geht das nicht. Wir werden es Ihnen anlässlich spektakulärer Fälle – wer beachtet eigentlich die zahlreichen Fälle, die nicht in der Presse erscheinen – nicht mehr durchgehen lassen, die üblichen Betroffenheitsrituale zu zelebrieren und danach die Verantwortung auf beteiligte Jugendamtsmitarbeiter, Nachbarn, die nicht hingesehen haben oder gar auf Polizeibeamte abzuwälzen.
Mit der gestrigen Entscheidung sind Sie mitverantwortlich – zumindest moralisch.
Bleibt zu hoffen, dass – wie nicht selten – unsere Politiker aus Brüssel einen entsprechenden Handlungsdruck erhalten. Und das wäre nochmals peinlich, peinlich für die, die jetzt auf den Märkten stehen und um die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger für die Fahrkarte nach Brüssel buhlen.
In diesem Sinne…
Von: Wilfried Albishausen, Stellvertretender Bundesvorsitzender



Lieber Herr Albishausen,
so geht es jetzt aber auch nicht, dass Polizisten wie Sie mit grandioser moralischer Empörung definieren, wie Sozialarbeiter arbeiten sollen. Die übergroße Mehrheit der sozialpädagogischen Fachkräfte und Organisationen hat das Kinderschutzgesetz mit guten Gründen abgelehnt: zu viel Kontrolle, zu wenig Prävention.
Ein Vorschlag zur Güte: Ich definiere nicht Ihre Arbeit und Sie nicht die meine. Einverstanden?
Sehr geehrter Herr Albishausen,
mit einiger Verwunderung und nicht weniger Erschrecken habe ich gerade Ihren Text gelesen. Ihre Auffassung, dass 90% der Wähler hinter dem Gesetzentwurf zur Internetzensur im Allgemeinen – und ich sage hier mit Absicht nicht Schutz vor Kinderpronografie – beführworten, kann ich nicht ganz nachvollziehen, hier könnte eine Erklärung wo diese Zahl herkommt hilfreich sein. Zumal da auch Ihnen sicherlich die Petition gegen die Sperrung von Internetseiten mit mittlerweile über 100.000 Mitzeichnern nicht entgangen ist.
Erschreckend finde ich, dass Sie als stellv. Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, sowie als Vorsitzender des Landesverbandes NRW scheinbar nicht in der Lage sind zwischen Verschleierung und Bekämpfung zu unterscheiden. Die Wirksamkeit der angestrebten DNS-Sperren ist bekannt und Sie erlauben mir daher sicherlich, dass ich dies nur als Verschleierungsmethode bezeichnen kann. Wirksame Bekämpfung von Kinderpornografie würde mit dem von Ihnen ins Spiel gebrachten Gesetzentwurf nicht passieren und ich unterstelle Ihnen im positiven Sinne, dass Sie als Kriminalbeamter an der Verfolgung der Täter interessiert sind und nicht an der Verschleierung von Kinderpornografie.
Insgesamt bleibt mir nur zu hoffen, dass Ihr Artikel auf technischem Unverstand beruhrt und Sie die Konsequenzen insgesamt nicht überblicken können. Daher nur am Rand der Hinweis: Umleiten ist nicht Sperren ist nicht Löschen. Dieses Video: http://www.youtube.com/watch?v=GUT_o23zqdk erklärt auch technischen Laien, warum DNS-Sperren zur Problemlösung nicht sinnvoll sein können.
Ich befürchte jedoch, dass Ihrerseits nur populistisch für die totale Überwachung seitens des Staats geworben werden soll und es nicht um die sachliche und vor allem zielorientierte Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet geht: http://www.dubistterrorist.de
Übrigens: Ich bin für die (wirksame) Bekämpfung von Kinderpornografie, aber dennoch gegen die Einführung von DNS-Sperren. Ich weiss, dass wird Ihnen dennoch nicht zu denken geben.