GdP setzt Bezahlung der Übergabegespräche durch

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat bei ihrem Versuch, mit Hilfe der Verwaltungsgerichte die Bezahlung der Rüstzeiten bei Dienstbeginn und -ende von Polizeibeamten durchzusetzen, einen ersten Teilerfolg erzielt: Nach einer bereits im vergangenen Jahr ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen, gehört das „notwendige kurze Übergabegespräch zwischen den Bediensteten der aufeinanderfolgenden Dienstschichten zum regulären Dienst eines Polizeivollzugsbeamten” (VG Aachen, 1 K 469/07). Weil das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster dazu eine Berufung nicht zugelassen hat, ist die Entscheidung der Aachener Richter jetzt rechtskräftig (OVG NRW 6 A 702/08).
Ob auch das An- und Abkleiden der Polizeibeamten am Schichtanfang und -ende als Dienstzeit zu werten ist, will das Oberverwaltungsgericht in Münster gesondert entscheiden. In zwei der drei bislang ergangenen erstinstanzlichen Entscheidungen hatten die Verwaltungsgerichte Münster und Aachen die Frage bejaht.

Nach ihrer Auffassung sind die Ankleidezeiten Rüstzeiten und damit Dienstzeit. Lediglich das Verwaltungsgericht Düsseldorf wertete das Ankleiden bei Dienstbeginn als persönliche Vorbereitungszeit, die nicht zum Dienst zähle.

Alle drei Musterverfahren hat die GdP Nordrhein-Westfalen angestrengt.


Internet: http://www.cop2cop.de/2009/05/28/gdp-setzt-bezahlung-der-ubergabegesprache-durch/