Vorstoß zur Änderung des Versammlungsgesetzes entsetzt Polizei

22. Mai 2009 | Themenbereich: Bayern, Bundesländer, Deutsche Polizeigewerkschaft, Interessenvertretungen | Drucken

Während die Vertreter der Bundes-FDP noch markige Worte über den gewalttätigen Mob an der 1. Mai-Demo in Berlin äußern, weichen ihre Parteifreunde in München das Versammlungsgesetz auf und machen damit den Weg für gewaltbereite Chaoten frei. Das ist für Hermann Vogelgsang, Erster Stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft ( DPolG), in Zeiten zunehmender Gewaltbereitschaft nicht nachvollziehbar. „Ich halte diese Aufweichung des Versammlungsrechtes für ein völlig falsches politisches Signal an all diejenigen, die nicht willens sind friedlich ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen”, stellte Vogelgsang enttäuscht fest. Die Abqualifizierung des Straftatbestandes der Vermummung zu einer Ordnungswidrigkeit und damit zu Verwaltungsunrecht ist für seine Gewerkschaft „schlichtweg eine Katastrophe”. Vogelgsang dazu: „Keiner soll sagen, wir hätten die Folgen nicht aufgezeigt und gewarnt. Die Verantwortung werden diejenigen tragen müssen, welche für den vorgelegten Gesetzentwurf stimmen!”

Dass der bayerische Gesetzgeber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar dieses Jahres handeln musste ist unbestritten. Dass dabei aber durch den Vorstoß der Liberalen gewaltbereiten Chaoten in die Hände gespielt werden soll, entsetzt nicht nur die Polizeigewerkschaft, sondern auch zahlreiche Polizeibeamtinnen und -beamte, die als Einsatzleiter oder Einsatzkräfte den Liberalisierungswahn der FDP künftig ausbaden müssen.

Dass das Bundesverfassungsgericht die Strafandrohung des Vermummungsverbotes kritisiert haben soll, ist für Vogelgsang weder aus dem Urteil noch der Begründung dazu ersichtlich. Warum trotzdem hier plötzlich politischer Handlungsbedarf bestanden haben soll, ist für ihn nicht erklärbar: „Am Vermummungsverbot und der damit verbundenen Strafandrohung haben sich bislang noch nicht einmal die Bündnisgrünen gestört.”, stellt der Gewerkschaft-Vize fest.

„Wer sich friedlich und ohne Waffen versammeln will, braucht dazu keine Vermummung. Die Erfahrung zeigt, wer sich vermummt ist gewaltbereit, zumeist auch gewalttätig, schmeißt Flaschen und Steine auf Polizeibeamte und Schaufensterscheiben, errichtet Barrikaden und zündet Fahrzeuge an. Die Vermummung dient gewaltbereiten Chaoten zur Verschleierung ihrer Identität und nichts Anderem.”, sagte Vogelgsang.

Aufweichung der Einsatzphilosophie

Wenn es bei der Abstufung des Vermummungsverbotes zu einer Ordnungswidrigkeit bleiben sollte, befürchtet Vogelgsang eine Aufweichung der bisher erfolgreichen Einsatzphilosophie Bayerns. „Kein bayerischer Polizeibeamter wird wegen einer Ordnungswidrigkeit einen Demonstrationsaufzug mit Vermummten mehr stoppen. Der Rechtseingriff und die damit verbundenen Gefahren für die Einsatzkräfte und Unbeteiligte stehen in keinem Verhältnis zur angedrohten Ordnungswidrigkeit.” Der „Schwarze Block” werde künftig viel öfter durch bayerische Strassen marschieren, bevor sich ein Polizeiführer vorwerfen lassen muss, „nur” wegen der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit eine Auseinandersetzung provoziert zu haben. Die Folge ist für die DPolG klar: Viel mehr gewalttätige Demonstrationen in Bayern nach dem Vorbild von Hamburg und Berlin. „Meinen und den Dank aller polizeilichen Einsatzkräfte an die FDP für ihre besondere Chaotenfreundlichkeit!”, sagte Vogelgsang verbittert.

Vogelgsang stört auch, dass die geplante bayerische Regelung liberaler sein soll, als die des Bundes. Die Ungleichbehandlung bei Versammlungen würde damit besonders deutlich. Für den Verstoß gegen das Vermummungsverbot erwartet den Täter in Bayern zukünftig eine Geldbuße bis zu maximal 3.000,- Euro. In allen anderen Bundesländern droht dem Demonstranten für die gleiche Handlung eine Strafanzeige. „Damit ist ein Tourismus von Veranstaltungsrandalierern nach Bayern vorprogrammiert. Offensichtlich will die FDP auch hier die Konjunktur ankurbeln.”, stellt Vogelgsang ernüchtert fest. „Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion war doch noch bis vor kurzem als Jurist bei einem Landratsamt tätig. Hat er in so kurzer Zeit schon den Realitätsbezug verloren oder ist er ein Liberalisierungsfanatiker um jeden Preis?”

Neben der Frage der Verfolgung des Vermummungsverbotes kritisiert die DPolG auch die veränderten Regelungen zur Fertigung von Video- und Fotoaufnahmen und deren Speicherungsdauer. Angesichts solcher Vorgaben für die Polizei werden künftig die Chaoten entweder gar nicht mehr erfasst oder spätestens bei der Auswertung des Bildmaterials durch Zeitverzug straffrei ausgehen. „Angesichts sinkenden Personals und steigender Veranstaltungszahlen kommen Einsatzkräfte mit der Auswertung ihres Bildmateriales in den künftig vorgegebenen Zeitrahmen nicht mehr nach.”, stellt Vogelgsang emotionslos fest.

Abschließend forderte Vogelgsang die bayerische Regierungskoalition eindringlich auf, ihren Gesetzentwurf in den kritisierten Punkten noch einmal zu überdenken. „Es ist noch nicht zu spät, um eine entsprechende Änderung vorzunehmen.”, sagte er. Zugleich kündigte er an, dass sich die DPolG Bayern in einem Schreiben an die im bayerischen Landtag vertretenen Parteien wenden wird, um eine sachgerechte Lösung für die Polizei aber auch die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

1 Kommentar
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  1. Man sollte vielleicht mal erwähnt haben, dass der gute Herr Vogelsang neben seinen DPolG-Ämtern auch noch CSU-Funktionär ist (http://vogelgsang.de/).
    Das könnte bei der Beurteilung der Aussagen Vogelsangs eventuell hilfreich sein…

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